Unternehmensservice
Entgelttransparenz und Equal Pay
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie will Entgeltgleichheit für Männer und Frauen („Equal Pay“) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit herstellen. Bis zum 7. Juni 2026 hätten die Regeln in nationales Recht überführt werden müssen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Vorbereitung befassen. Das gilt auch bei nicht rechtzeitiger Umsetzung der Richtlinie, da die Rechtsprechung diese bei der Auslegung bereits beachten wird. Auf diesen Seiten informieren wir über das Gesetzgebungsverfahren und geben Tipps zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.“
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Equal Pay: Nützliche Links
- Hilfestellungen des Bundesministeriums: Instrumente zur Prüfung der Entgeltgleichheit - BMBFSFJ (bund.de) (Link: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/lohngerechtigkeit/entgelttransparenzgesetz/instrumente-zur-pruefung-der-entgeltgleichheit-117950)
- Aktionsprogramm Gleichstellung am Arbeitsmarkt: Entgeltgleichheit - Perspektiven schaffen (perspektiven-schaffen.de) (Link: https://www.perspektiven-schaffen.de/ps-de/unternehmen-arbeitgeber/entgeltgleichheit)
- Abschlussbericht Kommission Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (Link: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/273774/d4fc78ee064e0245f8f4b25ae9efc3ec/abschlussbericht-kommission-etrl-data.pdf)