Equal Pay: Stand der Gesetzgebung und Aktivitäten der IHK Köln

Die EU-Richtlinie (2023/970/EU) trat im Juni 2023 in Kraft und enthält im Kern Transparenz- und Gestaltungsinstrumente zur weiteren Durchsetzung des Gebots der geschlechtsunabhängigen Entgeltgleichheit. Die Richtlinie ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 in das nationale Recht umzusetzen.
Bereits Ende 2024 hat der Ausschuss für Rechts- & Steuerpolitik der IHK Köln sich über die Auswirkungen der Richtlinie in der Praxis informiert und dabei insbesondere die Richtlinie dahingehend kritisiert, dass durch die erweiterten Berichtspflichten und der damit neu entstehenden Behördenstruktur unnötige Bürokratie aufgebaut werden, obwohl gerade die bürokratischen Belastungen derzeit eine Hauptbelastung der Unternehmen darstellen.
In Deutschland wird die Umsetzung der Richtlinie durch Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes erfolgen. Dies wird eine Vielzahl von materiellen Änderungen gegenüber den aktuellen gesetzlichen Entgelttransparenzregelungen mit sich bringen.
Um die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) „bürokratiearm“ bis zur Frist im Juni 2026 umzusetzen, hat der Gesetzgeber eine Expertenkommission unter Leitung des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) eingesetzt, die am 7. November 2025 ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen vorgelegt hat.
Die Kommission schlug Maßnahmen vor, die oft auf die Novellierung des bestehenden Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) abzielen, um Unternehmen, vor allem KMU, zu unterstützen, aber auch die Lohnlücke effektiv zu verringern.
Im Verlauf dieser Beratungen wurde das Spannungsfeld deutlich, das zwischen einer möglichst unbürokratischen Ausgestaltung für die betriebliche Praxis einerseits und der (EU-)rechtskonformen Umsetzung des entsprechenden Gesetzes andererseits besteht.
Dieses Spannungsfeld betrifft zum einen spezifische Regelungsfragen im Zusammenhang mit der Berichtspflicht, wie z. B. die Definition des Entgeltbegriffs. Zum anderen umfasst es grundsätzliche Aspekte wie etwa das Verhältnis von Entgeltgleichheit und Tarifautonomie sowie die damit zusammenhängende Frage nach einer möglichen Privilegierung tarifgebundener und/oder tarifanwendender Unternehmen.
Das Bundesministerium für Familie plant, das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2026 zu starten.