Diese 10 neuen Gesetze werden 2025 wirklich wichtig!
Neues Jahr, neues Recht! 2025 stehen einige Änderungen vor der Tür: neue Gesetze kommen, Reformen greifen, EU-Richtlinien müssen umgesetzt werden … Wir haben einmal auf einen Blick zusammen gestellt, was ab wann für wen im neuen Jahr gilt. Hier sind zehn Gesetze, die wirklich wichtig werden:
1. Mindestlohn und Minijob-Grenze
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro je Stunde gestiegen (vorher: 12,41 Euro). Durch die damit verbundene automatische Anpassung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte („Minijobs“) erhöht sich diese zum Jahresbeginn auf 556 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz, Ansprechpartnerin in der IHK Köln ist Susanne Wollenweber.
2. E-Rechnungs-Pflicht
Am 1. Januar 2025 wurde die E-Rechnung eingeführt. Es handelt sich um ein strukturiertes elektronisches Format, keine PDF o.ä. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt E-Rechnungen empfangen zu können. Ausgestellt werden müssen diese frühestens ab dem 1. Januar 2027, bis dahin dürfen sonstige Rechnungen (Papier, PDF) ausgestellt werden.
Hier geht’s zur E-Rechnungs-Themenseite mit allen Hintergründen, unsere Kollegen Maxime Moll-Alt und Dr. Timmy Wengerofsky helfen gerne weiter.
3. Kleinunternehmer-Grenze
Wichtig für Kleinunternehmer: Wer im laufenden Kalenderjahr 2025 den Grenzbetrag von 100.000 Euro Umsatz überschreitet, fällt nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung – und muss entsprechend Umsatzsteuer bezahlen. Außerdem können Kleinunternehmer die Regelung auch für Umsätze im EU-Ausland in Anspruch nehmen, sofern der Gesamtumsatz im EU-Ausland im Vorjahr und im aktuellen Jahr jeweils nicht mehr als 100.000 Euro netto beträgt.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht, Ansprechpartner in der Kammer sind Maxime Moll-Alt und Dr. Timmy Wengerofsky.
4. Bürokratie-Entlastung im Arbeitsrecht
Durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) werden an verschiedenen Stellen im Arbeitsrecht mit dem Jahreswechsel Erleichterungen eingeführt: Nachweise nach dem Nachweisgesetz sind seit dem 1. Januar 2025 zumindest teilweise in Textform möglich. Ebenso können Arbeitnehmerüberlassungsverträge in Textform vereinbart werden. Arbeitszeugnisse können mit Einwilligung der Beschäftigten elektronisch erfolgen, Aushänge nach dem Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz sind digital möglich. Für eine Befristung auf die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung genügt ebenfalls Textform.
Achtung: das grundsätzliche Schriftformerfordernis bei Befristungen gilt weiterhin! Mehr zum BEG IV weiß bei uns: Susanne Wollenweber.
5. Kurzarbeit
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde verlängert. Um Arbeitsplätze zu sichern, gilt die Bezugsdauer jetzt 24 Monate, nämlich bis zum 31. Dezember 2025. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kurzarbeit und Ansprechpartner!
6. Barrierefreiheit im Netz
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Hierdurch wird die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Durch das Gesetz werden teilweise erhebliche Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich, insbesondere auch an Websites und Onlineshops. Unternehmen sollten bereits jetzt mit der Vorbereitung anfangen.
Mehr Informationen gibt es unter Websites, Produkte und Dienstleistungen: Neue Regeln zur Barrierefreiheit ab 2025, Susanne Wollenweber und Dieter Schiefer helfen gerne weiter!
7. KI-Regeln für Europa
Der AI Act (Artificial Intelligence Act) hat zum Ziel, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU zu schaffen. Innovationen sollen gefördert und gleichzeitig sollen Risiken für die Gesellschaft und Grundrechte minimiert werden.
Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, Verbote und Verpflichtungen erlangen nun schrittweise Gültigkeit. Zum 2. Februar 2025 gilt für alle, die KI-Systeme nutzen: Verbotene KI-Systeme, die ein unannehmbares Risiko darstellen, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Hier finden Sie alles zum AI-Act, Ansprechpartner bei der IHK sind Detlef Kürten und Dieter Schiefer.
8. Der EU-Data-Act
Hersteller und Anbieter vernetzter Produkte und Services werden mit dem Gesetz ab dem 12. September 2025 dazu verpflichtet, Nutzern Zugriff auf die von ihren Geräten generierten Daten zu ermöglichen. Betroffen sind z. B. Unternehmen im Bereich Internet of Things, Maschinenbau, Mobilität oder Smart Home.
Mehr Infos lesen Sie unter Data Act: Einigung zwischen EU-Parlament und Ministerrat, unsere Kollegen Annette Schwirten, Birgit Wirtz und Dieter Schiefer helfen gerne weiter!
9. Das Energieeffizienzgesetz
Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet deutsche Unternehmen, ihren Energieverbrauch deutlich zu senken. Seit dem 1. Januar 2025 gilt: alle Unternehmen in Deutschland mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh im Jahr müssen sich in der „Plattform für Abwärme” eintragen. Betroffen von der neuen Pflicht sind bundesweit mehr als 20.000 Unternehmen.
Die Unternehmen müssen ihren Energieverbrauch dafür umfassend bilanzieren. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhangen werden. Unternehmen, deren Energieverbrauch mehr als 7,5 GWh/Jahr beträgt, müssen ab Juli 2025 dazu umfassende Energie- und Umweltmanagementsysteme implementieren und Umsetzungspläne veröffentlichen.
Ansprechpartner bei der IHK ist Robert Leonards, mehr Informationen gibt es unter Energieeffizienzgesetz – neue Pflichten für Unternehmen.
10. EU-Entwaldungsverordnung
Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse (z.B. Holzmöbel, Papier oder Schokolade) ein-, ausführen oder innerhalb des EU-Marktes bereitstellen, müssen umfangreiche Sorgfaltspflichten in Bezug auf entwaldungsfreie Lieferketten beachten. Neben Warenbezeichnung, Menge und Erzeugerland sind insbesondere geografische Koordinaten der Grundstücke zu ermitteln, auf denen die Erzeugnisse hergestellt wurden oder die Rohstoffe dafür erzeugt wurden.
Nachdem die EU-Kommission den Geltungsbeginn nun um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 verschoben hat, sollten betroffene Unternehmen die Zeit zur Vorbereitung nutzen. Alle Details dazu finden Sie im Artikel Entwaldungsfreie Lieferketten, Ansprechpartnerin in der IHK ist Sandra Vogt.
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