Nr. 5041180
International

Zollrecht

Im Warenverkehr mit Drittländern gilt es, eine Vielzahl von Vorgaben und Bestimmungen einzuhalten. Ob Zollanmeldung, Ausfuhrgenehmigung oder Ursprungsfindung - die IHK unterstützt Sie mit weiterführenden Informationen und Auskünften.
Ursprungsnachweise

Die neuen Regelungen treten für Lieferantenerklärungen am 23. Juni 2028 in Kraft und bilden die Grundlage für eine schrittweise Digitalisierung der Ursprungsnachweise in der EU.

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Red-hot metal billet on the roller table of a rolling mill © stock.adobe.com/nordroden
International

Donald Trump nimmt mit seiner Zollpolitik Einfluss auf den internationalen Handel.

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Ein Mann mit Warnweste und elektronischem Verfassungsgerät steht vor vielen Warencontainern © stock.adobe.com/ibravery
Zoll

Handbuch zum Thema Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung aktualisiert

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© stock.adobe.com / Bjoern Wylezich
CBAM

Ab 2026 gilt die Regelphase des CO2-Grenzausgleichssystems. Nun gelten schrittweise neue Verpflichtungen für Unternehmen, deren jährliche Importmenge von CBAM-Waren über 50 Tonnen liegt.

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Container in einem Hafen © Adobe Stock (Fotolia) / Zhu Difeng
Exportkontrolle

Informationen zu Ausfuhrgenehmigungen, Embargos und zur Exportkontrolle

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Eine Geschäftsfrau schaut bei einer Diskussion ihren Kollegen an © Adobe Stock / fizkes
Zoll

Fachlicher Austausch von Zollverantwortlichen aus Unternehmen der Region Köln zu den Themen Zoll und Außenwirtschaftsrecht.

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