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Änderungen im Meldewesen

Bisher mussten grenzüberschreitende Geldbewegungen von mehr als 12.500 Euro an die Bundesbank gemeldet werden. Dies betrifft alle nicht von der Extrahandelsstatistik (durch die Zollverwaltung) erfassten Geschäfte, also Zahlungen und Erträge für (Dienst-)Leistungen, die entweder aus dem Ausland bezogen oder im Ausland erbracht werden.
Nach 20 Jahren wurde diese Schwelle im Rahmen der Bürokratieentlastungsverordnung angepasst. Die Meldeschwelle wird zum 1. Januar 2025 auf 50.000 Euro erhöht.

Weitere wichtige Neuerungen:

  • Ablösung der Papier-Vordrucke und Einreichungsformat
  • Änderungen im Reiseverkehr
  • Änderungen für die Seeschifffahrt
  • Harmonisierung der Meldefristen
  • Neue Pflichtfelder für Bestandsmeldungen ausländischer Direktinvestitionen
  • Kennzahlen für Kryptowerte
  • Technisch: Zeichensatz
Details zu den Änderungen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Bundesbank.