Zoll

Marokko: Allgemeine Einfuhrbestimmungen

Marokko ist ein sogenanntes „Drittland”, gehört also nicht zur Europäischen Union – daher müssen alle Waren, die nach Marokko geliefert werden, zollrechtlich angemeldet werden. Die frühzeitige Information über zu zahlende Abgaben und mögliche Verbote und Beschränkungen hilft, Verzögerungen an der Grenze und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wir informieren Sie, welche Exportdokumente erstellt und welche Einfuhrbestimmungen beachtet werden müssen.
Für Rückfragen und weiterführende Informationen steht Ihnen Ihre örtlich zuständige IHK zur Verfügung.

Einleitung

Falls Sie noch keine Erfahrungen mit dem Export von Waren in Länder außerhalb der EU-Mitgliedstaaten haben, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel Export – Überblick zum Einstieg. Dort finden Sie erste Informationen zum Ablauf eines Exportgeschäftes.

Warenbegleitpapiere

Exportbegleitdokumente sind von der Ware und ihrer entsprechenden Zolltarifnummer abhängig. In der Regel sind folgende Begleitpapiere für die Einfuhr in Marokko erforderlich:

Handelsrechnung

Handelsrechnung (zweifach) auf Französisch mit allen üblichen Angaben wie z.B. einer genauer Warenbeschreibung, Marke, laufende Nummer, Brutto- und Nettogewicht, HS-Code, Ursprungsland (bei Waren der BRD: Federal Republic of Germany), Einzelpreise, Rabatte, Lieferbedingungen.

Am Schluss der Rechung ist eine vom Ausführer rechtsverbindlich zu unterschreibende Erklärung über den handelspolitischen Ursprung abzugeben:
Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de la République Fédérale d’Allemagne. (Beispiel für Ursprung DE)

Ursprungszeugnis (UZ)

Ein Ursprungszeugnis kann in Einzelfällen angefordert werden. In der Regel ist die Ursprungsangabe auf der Handelsrechnung ausreichend.

Präferenznachweis

Für Ursprungserzeugnisse kommt gemäß Abkommen die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED bzw. eine Ursprungserklärung auf der Rechnung in Frage.
Eine Ursprungserklärung auf der Rechnung bzw. Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED nach dem jeweils vorgeschriebenen Wortlaut kann für Ursprungserzeugnisse bis zu einem Wert der enthaltenen Ursprungswaren von höchstens 6.000 Euro ohne Berücksichtigung bewilligungsbedürftiger Vereinfachungen von jedem exportierenden Unternehmen abgegeben werden.
Präferenznachweise sind gemäß Artikel 24, Protokoll Nr. 4 vier Monate nach Ausstellung gültig.
Bei Präferenznachweisen ist zu beachten, dass alleine die bloße Herkunft von Waren aus der Europäischen Union noch nicht zur Gewährung der Vorzugsbehandlung des Präferenzrechts führt. Für den Erwerb des präferenziellen Ursprungs von Erzeugnissen sind die Regeln des Präferenzabkommens zu beachten. Die Ursprungsregeln sind in der Datenbank WuP online abrufbar.

Achtung: Bei Handelsware müssen geeignete präferenzielle „Vorpapiere” , wie z.B. Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft, vorliegen.

Sonstige Begleitdokumente

  • Lieferschein, Frachtpapiere (Konnossemente): Auskünfte zu Frachtpapieren können Transportunternehmen geben.
  • Packliste, wenn die Rechnung keine genaue Übersicht der einzelnen Packstücke enthält.
  • Abhängig von der Ware können sonstige für die Einfuhrabfertigung notwendige Dokumente erforderlich sein, wie beispielsweise  Konformitätszertifikat, Pre-Shipment-Inspection oder Destination Inspection (produktabhängig), Pflanzengesundheitszeugnis, Tiergesundheitszeugnis, Halal-Nachweis, Analysezertifikat, Freiverkäuflichkeitsbescheinigung etc.
Die AHK Marokko hat eine Liste der marokkanischen Zollverwaltung mit Waren veröffentlicht, die einer Konformitätskontrolle unterliegen.

Zolltarif und Einfuhrabgaben

Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer sind mit dem EU-Zolltarif identisch. Mit Hilfe der Zolltarifnummer können neben den notwendigen Dokumenten auch die voraussichtlichen Einfuhrabgaben über die Datenbank Access2Markets ermittelt werden.
Laut der AHK Marokko schwanken die Abgaben bei Einfuhren von Industrieerzeugnissen zwischen 2,5  und 49 Prozent. Für einige landwirtschaftliche Erzeugnisse wie lebende Tiere, Fleisch und Milch gelten wesentlich höhere Zölle (z. B. bis zu 304 Prozent für lebende Schafe und Ziegen und deren Fleisch).
Bei der Einfuhr wird eine Mehrwertsteuer erhoben – der Normalsteuersatz beträgt in der Regel 20 Prozent. Daneben existieren drei ermäßigte Steuersätze in Höhe von 14, 10 und 7 Prozent. Welcher Steuersatz konkret anfällt, kann über die Access2Markets angezeigt werden.
Für bestimmte Waren werden zudem Verbrauchsteuern erhoben.
Neben dem Zoll, der Mehrwert- und der Verbrauchsteuer können weitere produktspezifische Einfuhrabgaben und -gebühren dauerhaft oder zeitlich befristet anfallen  – zum Beispiel eine fiskalische Importabgabe, Umweltabgabe auf Kunststoffe, Gebühren für vorgeschriebene sanitäre Kontrollen von lebenden Tieren, Pflanzen und deren Erzeugnissen etc.

Einfuhrverbote, Beschränkungen und Schutzmaßnahmen

Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen gelten grundsätzlich für Waren, die den Schutz, die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher sowie die Umwelt, öffentliche Ordnung, Moral oder das nationale Erbe Marokkos gefährden können. Nachahmungen, Fälschungen sowie Produkte, die den Normen, Standards und Kennzeichnungsvorschriften nicht entsprechen, dürfen nicht eingeführt werden. Zudem bestehen für bestimmte Produkte Einfuhrverbote, z.B. für Getränke auf Basis von Wein oder Alkohol, bestimmte Teppiche, leeres Holzverpackungsmaterial, gefährliche Abfälle etc.
Für einige Ware muss das marokkanische Unternehmen eine Einfuhrlizenz beantragen. Grundsätzlich muss für gebrauchte Waren eine Einfuhrlizenz beantragt werden, aber auch für bestimmte andere Waren. Hier ist empfehlenswert mit dem Unternehmen vor Ort Rücksprache zu halten.
Das marokkanische Handelsministerium veröffentlicht die Beschlüsse zu Antidumping, Antisubvention und Schutzmaßnahmenuntersuchungen regelmäßig unter „Mésures correctives a l‘importation”.

Vorübergehende Einfuhr

Messe- und Ausstellungsgüter, Warenmuster sowie Berufsausrüstungen können vorübergehend unter Einfuhrabgabenbefreiung nach Marokko verbracht und dort entsprechend verwendet werden. Für die Abwicklung der vorübergehenden Verwendung stehen folgende Verfahren zur Verfügung:
  • Carnet A.T.A., der IHK-Reisepass für Ihre Waren. Carnets bieten die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und den teilweisen Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten.
  • Vorübergehende Verbringung ohne Carnet A.T.A, d.h. die vorübergehende Ausfuhr aus der EU bzw. die Einfuhr in Marokko wird beim Zoll angemeldet. Der marokkanische Zoll verlangt in der Regel für das Verfahren der Zollanmeldung für die vorübergehende Zollanmeldung eine Sicherheitsleistung der Abgaben. Sie umfasst den Betrag, der bei der endgültigen Einfuhr in Marokko (bei Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) zu bezahlen wäre.
Newsletter und Veranstaltungseinladungen per E-Mail
Möchten Sie gerne Einladungen zu Außenwirtschaftsveranstaltungen der IHK Köln per E-Mail erhalten? Zu Themen, die Sie wirklich interessieren? Und dazu News zu Ihren Themenfavoriten? Dann melden Sie sich doch einfach für unsere E-Mailservices Newsletter und Veranstaltungseinladungen an.
Hinweis: Diese Daten stellen Basisinformationen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.