Ausfuhranmeldungen

ATLAS-Ausfuhr: Neuerungen durch AES 3.0

Ausfuhranmeldungen werden mithilfe des elektronischen Zollsystems ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) erstellt. Mit dem ATLAS-Release AES 3.0 wird eine neue Version des IT-gestützten Ausfuhrverfahrens eingesetzt. Dies bringt wesentliche Änderungen mit sich.

ATLAS-Ausfuhr 3.0: Wesentliche Änderungen

Am 29. Oktober 2023 endet die Übergangsphase zu ATLAS-Ausfuhr 3.0 in Deutschland – EU-weit sollen alle Staaten bis zum 1. Dezember umgestellt haben. Für die IAA Plus endet der Releasewechsel voraussichtlich ebenfalls zum 1. Dezember 2023. Dieser Releasewechsel führt teilweise zu erheblichen Umstellungen. Wir haben einige wesentliche Punkte zusammengestellt. Die Liste ist bei weitem nicht abschließend. Grundlegende Informationen finden sich in der ATLAS-Info 0306/2022
  • Neue Pflichtangaben: Beförderer (Spediteur) und Kennzeichen des inländischen sowie des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels. Diese Daten sind in vielen Fällen (Spediteur bei Abholfällen) oder fast immer (Kennzeichen) zum Zeitpunkt der Angabe der Zollanmeldung unbekannt. In der ATLAS-Info 0393/2023 stellt der Zoll klar, dass dann mutmaßliche Angaben eingetragen werden sollen. In der ergänzenden ATLAS-Info 0393/2023 teilt der Zoll mit, dass die Art des Beförderungsmittels (in Großbuchstaben) angegeben werden kann, wenn die Angabe des mutmaßlichen Kennzeichens nicht möglich ist.
  • Pflichtangabe Ursprungsland: nichtpräferenzieller Ursprung, wenn unbekannt, der mutmaßliche Ursprung; die Angabe EU ist möglich – nur für Zwecke der Zollanmeldung zu verwenden.
  • Unterscheidung zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer in gesondertem Datenfeld. Die bisherige Kennung 3LLK entfällt dafür. Praktischer Anwendungsfall: Subunternehmer führt im Auftrag des in Deutschland/in der EU ansässigen Auftraggebers die Ware an dessen Vertragspartner aus.
  • Angabe Kennzeichen Sicherheit: Enthält die Ausfuhranmeldungen alle relevanten Sicherheitsdaten, wird die Kennung “2” angegeben (mit der Zollanmeldung wurde eine kombinierte summarische Ausgangsmeldung abgegeben). Bei Kennung „0“ muss die ASumA separat erfolgen.
  • Art der Anmeldung ändert sich vollständig. Beispiel ZA/SDE-Verfahren: statt AM+e lautet die neue Art der Anmeldung 00001300. Die Gegenüberstellung findet sich in der ATLAS-Info 0306/2022
  • Unterlagencodierungen/Negativcodierungen ändern sich, teilweise sind sie in andere Datenfelder einzutragen.
  • Die Unterscheidung zwischen EU und EX entfällt
Wichtige Informationen der Zollverwaltung zu den Änderungen im Überblick finden Sie in den Fachmeldungen ATLAS

Ausblick auf weitere Änderungen:

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) soll zum Jahresende entfallen. Da die Daten der Ausfuhranmeldung, zumindest aber der Barcode an der Grenzzollstelle vorgelegt werden muss, wird als Ersatzdokument ein sogenanntes “verfahrensübergreifendes Medium” geschaffen. Die Form und die Details stehen noch nicht fest.
Das Versandverfahren wird zeitgleich zum Ausfuhrverfahren massiv verändert. Größte Aufgabe, soweit absehbar, ist, dass die vollständigen Daten des ABD in die Versandanmeldung aufgenommen werden müssen. Da die Regelungen zu Schnittstellen noch nicht feststehen, werden Versandverfahren auf jeden Fall aufwändiger.
Bewertung: ATLAS-Releasewechsel waren in den letzten Jahren pünktlich und meist mit wenig Aufwand verbunden. Dieser Releasewechsel verlangt Aufmerksamkeit und Vorbereitung. Leider bestehen noch erhebliche Unsicherheiten. Inzwischen scheint eine Fristverlängerung möglich. Bereiten Sie sich vor, klären Sie mit Ihrem Softwareanbieter den geplanten Umstellungstermin und die notwendigen Vorarbeiten.