Ausfuhranmeldungen

ATLAS-Ausfuhr: Neuerungen durch AES 3.0

Ausfuhranmeldungen werden mithilfe des elektronischen Zollsystems ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) erstellt. Mit dem ATLAS-Release AES 3.0 wird eine neue Version des IT-gestützten Ausfuhrverfahrens eingesetzt. Dies bringt wesentliche Änderungen mit sich.

ATLAS-Ausfuhr 3.0: Wesentliche Änderungen

Am 30. November 2023 endet nun die Übergangsphase zu ATLAS-Ausfuhr 3.0 in Deutschland – EU-weit sollen alle Staaten bis zum 1. Dezember umgestellt haben.
Die Umstellung der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) hat am 25. November stattgefunden. Bei technischen Problemen steht der Service Desk ITZ Bund, Tel. 069 20971-545, E-Mail: servicedesk@itzbund.de, zur Verfügung.
Dieser Releasewechsel führt teilweise zu erheblichen Umstellungen. Wir haben einige wesentliche Punkte zusammengestellt. Die Liste ist bei weitem nicht abschließend. Grundlegende Informationen finden sich in der ATLAS-Info 0306/2022
  • Neue Pflichtangaben: Beförderer (Spediteur) und Kennzeichen des inländischen sowie des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels. Diese Daten sind in vielen Fällen (Spediteur bei Abholfällen) oder fast immer (Kennzeichen) zum Zeitpunkt der Angabe der Zollanmeldung unbekannt. In der ATLAS-Info 0393/2023 stellt der Zoll klar, dass dann mutmaßliche Angaben eingetragen werden sollen. In der ergänzenden ATLAS-Info 0393/2023 teilt der Zoll mit, dass die Art des Beförderungsmittels (in Großbuchstaben) angegeben werden kann, wenn die Angabe des mutmaßlichen Kennzeichens nicht möglich ist.
  • Pflichtangabe Ursprungsland: nichtpräferenzieller Ursprung, wenn unbekannt, der mutmaßliche Ursprung; die Angabe EU ist möglich – nur für Zwecke der Zollanmeldung zu verwenden.
  • Unterscheidung zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer in gesondertem Datenfeld. Die bisherige Kennung 3LLK entfällt dafür. Praktischer Anwendungsfall: Subunternehmer führt im Auftrag des in Deutschland/in der EU ansässigen Auftraggebers die Ware an dessen Vertragspartner aus.
  • Angabe Kennzeichen Sicherheit: Enthält die Ausfuhranmeldungen alle relevanten Sicherheitsdaten, wird die Kennung “2” angegeben (mit der Zollanmeldung wurde eine kombinierte summarische Ausgangsmeldung abgegeben). Bei Kennung „0“ muss die ASumA separat erfolgen.
  • Art der Anmeldung ändert sich vollständig. Beispiel ZA/SDE-Verfahren: statt AM+e lautet die neue Art der Anmeldung 00001300. Die Gegenüberstellung findet sich in der ATLAS-Info 0306/2022
  • Unterlagencodierungen/Negativcodierungen ändern sich, teilweise sind sie in andere Datenfelder einzutragen.
  • Die Unterscheidung zwischen EU und EX entfällt
Wichtige Informationen der Zollverwaltung zu den Änderungen im Überblick finden Sie in den Fachmeldungen ATLAS
Auf der Internetseite der Zollverwaltung findet man das "Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen" – Ausgabe 2024. Das Merkblatt ist die Ausfüllhilfe für Zollanmeldungen bei Ausfuhr, Einfuhr und Versand.

Ausblick

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) sollte zum Jahresende entfallen, bleibt nun aber vorerst enthalten. Nähere Informationen in der ATLAS-Info 526/2023.