Ausbildungsprofil

Kosmetiker/-in

Verordnung gültig ab August 2003

Berufsbild

Kosmetiker/innen beurteilen Hauttyp und -beschaffenheit ihrer Kunden, beraten sie und führen geeignete Maßnahmen der Körper- oder Schönheitspflege durch. Sie reinigen die Haut, entfernen z.B. Mitesser, Pickel oder störende Körperbehaarung, tragen Masken und pflegende Cremes oder Lotionen auf und schneiden bzw. formen Finger- und Fußnägel. Bei der dekorativen Kosmetik tragen sie Make-ups auf, formen Augenbrauen, färben Wimpern oder lackieren Nägel. Darüber hinaus verkaufen Kosmetiker/innen auch Pflege- und Kosmetikprodukte.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht, können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer zu Köln. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Prüfungstermine:  Friseur- Kosmetik Innung Köln

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer zu Köln. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Auf der Seite der Friseur- Kosmetik Innung Köln finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. 
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.