Fördermittelsprechtag der ISB Wirtschaftsförderung

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit den Beratern der Investitions- und Strukturbank RLP auszutauschen und wertvolle Tipps bezüglich der passenden Fördermittel für Ihr Unternehmen zu erhalten. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Einzelberatung individuelle Fragen zu stellen und sich über Finanzierungsmodelle zu informieren.
Egal, ob es sich um eine Geschäftserweiterung, eine Gründung, eine Betriebsübernahme, eine Beteiligung oder Franchise handelt, die Fördermittelberatung ist passend auf Sie und Ihr Vorhaben abgestimmt.
Terminübersicht 2025
25.08.2025 (10:00 - 16:30 Uhr)
09.12.2025 (10:00 - 16:30 Uhr)
Die Beratungstermine werden im Zeitraum von 10:00 bis 16:30 Uhr vergeben.
Zur Anmeldung senden Sie bitte das hierfür vorgesehene Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB) vollständig ausgefüllt per E-Mail an:
IHK Koblenz, Unternehmensförderung
Susanne Baltes
baltes@koblenz.ihk.de
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen Ihren persönlichen Beratungstermin mit.
Wir behalten uns vor, dass ursprünglich als Präsenztermine vereinbarte Gespräche kurzfristig nur als Telefon- oder Videokonferenz stattfinden. Sollte dies bei Ihrem Termin der Fall sein, erhalten Sie rechtzeitig Bescheid.

ISB- Beratungsprogramm für den Mittelstand

Bei dem Programm handelt es sich um einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss zu förderfähigen Beratungsleistungen, die von selbstständigen Beraterinnen und Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand können Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).
Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.

Wo wird beantragt?

Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.
Alle Infos zum Programm finden Sie auf den Seiten der ISB unter: isb.rlp.de/foerderung/136.html

Nachhaltig wirken - Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen

Das Förderprogramm richtet sich an gemeinwohlorientierte Unternehmen, deren Professionalisierung und Kompetenzerweiterung bei der Vernetzung und Kooperation gefördert werden sollen.

Was wird gefördert?

Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das BMWK Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Das Programm unterstützt Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:
  • Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert.
  • Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.
  • Angebote, die einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten durch den „Klimabonus“ noch attraktivere Förderkonditionen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen.
Dazu zählen zum Beispiel Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren, Hochschulen etc.

Weitere Informationen zur Antragstellung

Förderanträge können seit August 2024 gestellt werden. Alle Informationen zu dem Förderprogramm sowie die zugehörige Förderrichtlinie finden Sie hier: BMWK - Neues Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen

Zuschüsse

Bürgschaften

Kredite

Unternehmen und Startups, die einen Kredit benötigen, sollten sich gut auf das Gespräch mit ihrer Bank vorbereiten. Das Video gibt dazu zehn Tipps und liefert Einblicke in den Vergabeprozess.
Wer entscheidet über die Kreditvergabe? Wie werden Sicherheiten bewertet? Wie läuft eine Bonitätsprüfung ab?
Fragen wie diese werden in dem knapp fünfminütigen Video beantwortet. Vielen Unternehmern ist nämlich nicht bewusst, welche Kriterien für die Bank bei der Kreditvergabe eine Rolle spielen. Ziel des Videos ist es, Licht ins Dunkel zu bringen und Kreditsuchenden zu helfen, sich auf das Gespräch mit der Bank bestmöglich vorzubereiten.