Bonus in Höhe von 2.500 Euro für Gründung nach Qualifizierung

Aufstiegsbonus II

1. Aufstiegsbonus II

Der Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500 Euro wird anlässlich einer Existenzgründung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer bestimmten gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt.
Der Aufstiegsbonus II ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, ohne dass hier ein Rechtsanspruch besteht.

2. Antragsberechtigte

Der Aufstiegsbonus II wird gewährt für:
  • die erstmalige Gründung einer selbständigen Vollexistenz
  • die erstmalige Übernahme eines bestehenden Betriebes
  • den erstmaligen Erwerb einer tätigen Beteiligung > 25%
  • einmalig die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit, begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung
  • einmalig den Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung)

3. Nichtberechtigte

Nicht berechtigt für den Bezug des Aufstiegsbonus II sind Abschlüsse vor anderen Institutionen, beispielsweise Schulen, Hochschulen oder sonstigen Trägern.
Weiterhin nicht berechtigt sind Abschlüsse, welche nicht dem DQR entsprechend zugeordnet sind.

4. Antragstellung

Neben dem Antrag im Original mit Original-Unterschrift werden die entsprechenden Nachweise in unbeglaubigter Kopie benötigt.
Die Antragstellung ist ausschließlich auf dem Postweg möglich.

5. Benötigte Unterlagen

Bitte überprüfen Sie vor dem Versand, ob Ihre Unterlagen aus fünf Seiten bestehen:
Seiten
1, 2 + 3 Vollständig ausgefüllter Antrag, bestehend aus drei Seiten, alle Punkte angekreuzt und unterschrieben.
4 Zeugnis Ihrer Weiterbildung
5 Gewerbeanmeldung

6. Nachweise

Der Antrag muss im Original mit Original Unterschrift vorliegen, Zeugnis und Gewerbeanmeldung können in Kopie vorliegen.

7. Auszahlung

Innerhalb von 8-10 Wochen nach Eingang der Unterlagen per Post bei uns erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihres Antrages per E-Mail.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich ohne feste Termine. Die zuständige Kammer prüft Ihren Antrag, entscheidet über diesen und teilt Ihnen das Antragsprüfungsergebnis mit.
Die Auszahlung findet frühestens fünf Wochen nach Erhalt des Bewilligungsbescheids statt; ein Rechtsanspruch auf den Aufstiegsbonus I besteht nicht.
Bitte beachten Sie, dass in den Monaten Dezember - April keine Auszahlungen stattfinden können.

8. Prüfung bei einer anderen Kammer

Bei Prüfung vor einer anderen Kammer in Rheinland-Pfalz stellen Sie den Antrag direkt bei der jeweiligen Kammer:

9. Nachweis der Selbstständigkeit nach 24 Monaten

24 Monate nach der Gründung muss der/die Zuwendungsempfänger/-in nachweisen, dass die Selbständigkeit noch besteht, andernfalls kann die Förderung zurückgefordert werden.

10. Fragen

Informationen zum Aufstiegsbonus II erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen ab und kontaktieren Sie uns bei Fragen direkt per E-Mail.