Bonus in Höhe von 2.500 Euro

Aufstiegsbonus II

Der Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500 Euro wird anlässlich einer Existenzgründung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer bestimmten gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt.
Der Aufstiegsbonus II ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, ohne dass hier ein Rechtsanspruch besteht.
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmer, die ihr Gewerbe nach dem 1.1.2017 angemeldet haben und in den vergangenen 10 Jahren einen Fortbildungsabschluss auf dem Niveau DQR 6 oder DQR 7 bei einer IHK oder HWK bzw. einer vergleichbaren für landwirtschaftliche Fortbildungsberufe zuständigen Stelle erworben haben. Die Gründung muss in Bezug zu Fortbildungsabschluss stehen.
Welche Nachweise muss der Antragsteller insgesamt erbringen?
  1. Vorlage der Gewerbemeldung zum Beleg der Gründung in RLP nach dem 1.1.2017.
  2. Vorlage des entsprechenden Abschlusszeugnisses einer deutschen IHK oder HWK bzw. einer vergleichbaren für landwirtschaftliche Fortbildungsberufe zuständigen Stelle über einen Fortbildungsabschluss, der in den vergangenen 10 Jahren auf dem Niveau DQR 6 oder DQR 7 erworben wurde.
  3. Gründung muss in Bezug zum Fortbildungsabschluss stehen.
  4. Antragstellung muss bis 18 Monate nach der Gründung erfolgen.
Die Existenzgründung kann sein:
  • die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz,
  • die Übernahme eines bestehenden Betriebes,
  • der Erwerb einer tätigen Beteiligung (mind. 25 %, Sperrminorität vorhanden),
  • die schrittweise Entwicklung einer Selbstständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder
  • der Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung).     
Bei der Fortbildungsprüfung handelt es sich um Abschlüsse auf dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), die von einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer oder einer Landwirtschaftskammern verliehen wurden. Diese Abschlüsse enthalten in der Regel eine der folgenden Bezeichnungen:
  • Meister*in
  • Fachkaufmann*frau (Geprüfte*r)
  • Fachwirt*in (Geprüfte*r)
  • Aus- und Weiterbildungspädagoge*pädagogin (Geprüfte*r)
  • Operative*r Professional (IT) (Geprüfte*r)
  • Sonstige, berufliche Fortbildungsqualifikationen nach BBIG/HwO (Niveau 6)
  • Berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 54 BBIG (Niveau 6)
  • Betriebswirt*in nach dem Berufsbildungsgesetz (Geprüfte*r)
  • Betriebswirt*in nach der Handwerksordnung (Geprüfte*r)
  • Technische*r Betriebswirt/in (Geprüfte*r)
  • Strategische*r Professional (IT) (Geprüfte*r)
  • Berufspädagoge*pädagogin (Geprüfte*r)
Bitte beachten: 24 Monate nach der Gründung muss Zuwendungsempfänger nachweisen, dass die Gründung noch besteht, andernfalls muss das Geld von ihm zurückgezahlt werden.