Nr. 5031384
Messebeteiligung

Messeförderung

Unternehmensgründung und -förderung

Die Bundesregierung fördert über das Auslandsmesseprogramm (AMP) die Messebeteiligung deutscher Unternehmen an jährlich über 260 Auslandsmessen.

Unternehmensgründung und -förderung

Bei diesem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten, die durch die Teilnahme an Auslandsmessen entstehen. Achtung: neue, einschränkende Regelungen ab 3. Quartal 2025.

Unternehmensgründung und -förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Bedingungen.