Agentur für Arbeit

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Die Förderung unterstützt Gründerinnen und Gründer insbesondere in der Anlaufphase des Unternehmens und soll den Übergang in die hauptberufliche Selbstständigkeit erleichtern. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.
Achtung: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Er kann nicht gewährt werden, wenn eine Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung möglich ist oder eine andere Leistung der aktiven Arbeitsförderung besser zur dauerhaften Integration geeignet ist.

Gründungszuschuss, was ist das?

Der Gründungszuschuss wird in zwei Förderphasen gewährt und soll Gründerinnen und Gründer in der Anfangszeit der Selbstständigkeit finanziell absichern. In der ersten Phase erhalten Existenzgründer*innen für sechs Monate weiterhin ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld. Zusätzlich zahlt die Agentur für Arbeit monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung, beispielsweise für Kranken-, Pflege- oder Altersvorsorge. Ziel der Förderung ist es, den Lebensunterhalt während der Startphase des Unternehmens zu sichern und den Aufbau der selbstständigen Tätigkeit zu erleichtern.
Nach Ablauf der ersten sechs Monate kann auf Antrag eine zweite Förderphase anschließen. In diesem Zeitraum wird für weitere neun Monate ein Zuschuss in Höhe von monatlich 300 Euro gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die selbstständige Tätigkeit weiterhin hauptberuflich ausgeübt wird und eine intensive Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden kann. Die Entscheidung über die Weiterförderung trifft die Agentur für Arbeit im Rahmen einer Einzelfallprüfung.

Wer ist antragsberechtigt?

Personen, die
  • bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben,
  • einen Nachweis durch eine fachkundige Stelle vorlegen, dass ihr Vorhaben existenziell tragfähig ist und
  • Nachweise vorlegen, wonach sie Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit besitzen.
Weitere Voraussetzungen:
  • Nachweis über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Gewerbeanmeldung, Meldung beim Finanzamt für Freiberufler)
  • selbstständige Tätigkeit in Deutschland
  • selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb
  • Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche

Tragfähigkeitsprüfung

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird das Gründungskonzept umfassend bewertet. Geprüft werden insbesondere die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie die inhaltliche Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Vorhabens. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob nach einer Anlaufphase voraussichtlich ein ausreichendes Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit erzielt werden kann, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Die Beurteilung der Tragfähigkeit kann durch verschiedene fachkundige Stellen erfolgen, darunter:
  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • berufsständische Kammern
  • Fachverbände
  • Kreditinstitute
  • sonstige Stellen wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Gründungsinitiativen
Voraussetzungen für die Stellungnahme:
  • Die Gründung ist an einem Standort in Kammergebiet der IHK Koblenz vorgesehen
  • Es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit (kein Handwerk, keine freiberufliche Tätigkeit)
  • Das Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargestellt und wirtschaftlich tragfähig, sodass eine nachhaltige Existenzsicherung realistisch erscheint
Erforderliche Unterlagen:
Für die Erstellung der fachkundigen Stellungnahme sind mindestens folgende Dokumente einzureichen:
  • Businessplan (Textteil) sowie Finanzplanung (z. B. über die Unternehmenswerkstatt Deutschland – UWD) mit:
    • monatlichem privaten Finanzbedarf im ersten Jahr
    • Umsatz- bzw. Rentabilitätsvorschau über 36 Monate (monatlich)
    • Liquiditätsplanung über 36 Monate (monatlich)KapitalbedarfsplanungF
    • Finanzierungsplanung
  • ausgefülltes Formular „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“
  • Lebenslauf (gerne auch Nachweise)
Tipp: Sie möchten einen Businessplan schreiben? Dann nutzen Sie unsere Unternehmenswerkstatt im Internet. Dort können Sie Ihren persönlichen Businessplan online erstellen. Auch der webbasierte Finanzplan hilft, die Zahlen gut aufzubereiten. Die Unternehmenswerkstatt bietet Ihnen in der Orientierungs-, Planungs- oder Praxisphase kostenlose Hilfe. Der Businessplan ist die Basis für die Gründung eines Unternehmens und für die Bewertung der zugrundeliegenden Geschäftsidee.

Weitere Hinweise

  • Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig. Überdies können Existenzgründer zum Gründungszuschuss beliebig viel dazuverdienen.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (zum Beispiel Krediten) ist möglich.
  • Wichtig ist, dass Sie die geförderte selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
  • Eine erneute Förderung ist in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach Ablauf der Förderung ausgeschlossen.
Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit weisen Sie zum Beispiel nach durch:
  • Bescheinigung der fachlichen und unternehmerischen Qualifikation,
  • Berufserfahrung oder
  • die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Gründungszuschuss.