Agentur für Arbeit

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit – das ist kein einfacher Schritt. Er kann Ihnen jedoch neue berufliche Chancen eröffnen. Holen Sie sich Unterstützung von Ihrer Agentur für Arbeit und lassen Sie sich umfassend beraten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit Sie mit einem Gründungszuschuss finanziell unterstützen.
Achtung: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Er kann nicht gewährt werden, wenn eine Vermittlung in sozialversicherunbspflichtige Beschäftigung möglich ist oder eine andere Leistung der aktiven Arbeitsförderung besser zur dauerhaften Integration geeignet ist.

Gründungszuschuss, was ist das?

Existenzgründer*innen können einen Zuschuss für den Lebensunterhalt während der ersten sechs Monate nach der Existenzgründung erhalten. Der Betrag berechnet sich aus der Höhe des Arbeitslosengeldes plus EUR 300 für die soziale Absicherung.
Nach Ablauf der ersten Förderphase kann die Arbeitsagentur auf Antrag den monatlichen Zuschuss in Höhe von 300 EUR für weitere neun Monate gewähren. Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis über eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten.

Konditionen

Art der Förderung

  • Zuschuss für Arbeitslose bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Höhe und Dauer

  • Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet:
    • Phase 1: sechs Monate Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts, monatliche Pauschale von EUR 300 zur sozialen Absicherung
    • Phase 2: sechs Monate Zuschuss in Höhe von monatlich EUR 300

Wer ist antragsberechtigt?

Arbeitnehmer (natürliche Personen), die
  • bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben,
  • einen Nachweis durch eine fachkundige Stelle vorlegen, dass ihr Vorhaben existenziell tragfähig ist  und
  • Nachweise vorlegen, wonach sie Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit besitzen.
Weitere Voraussetzungen:
  • Nachweis über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Gewerbeanmeldung, Meldung beim Finanzamt für Freiberufler)
  • selbstständige Tätigkeit in Deutschland
  • selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb
  • Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche

Hinweise

  • Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig. Überdies können Existenzgründer zum Gründungszuschuss beliebig viel dazuverdienen.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (zum Beispiel Krediten) ist möglich.
  • Wichtig ist, dass Sie die geförderte selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
  • Eine erneute Förderung ist in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach Ablauf der Förderung ausgeschlossen.
Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit weisen Sie zum Beispiel nach durch:
  • Bescheinigung der fachlichen und unternehmerischen Qualifikation,
  • Berufserfahrung oder
  • die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung.
Weitere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie hier.