MBG RLP

Mikromezzaninfonds Deutschland

Existenzgründer sowie kleine und junge Unternehmen finden wegen mangelnden Eigenkapitals häufig nur schwer Geldgeber. Kreditinstitute sind daher oft gezwungen, eine Finanzierung aufgrund nicht ausreichender Sicherheiten abzulehnen. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem ERP-Sondervermögen den Mikromezzaninfonds Deutschland aufgelegt.
Dieser Fonds bietet wirtschaftliches Eigenkapital für bestehende Unternehmen und Existenzgründer und Unternehmen der nachfolgenden Zielgruppe:
  • Ausbildungsunternehmen
  • Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
  • Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden
  • Gewerblich orientierte Sozialunternehmen
  • Unternehmen aus dem Heil- und Pflegebereich
  • Umweltorientierte Unternehmen

Wer wird gefördert?

  • kleine und junge Unternehmen und Existenzgründer: bis max. 50.000 Euro
  • Unternehmen der Zielgruppe: bis max. 150.000 Euro
Die maximale Beteiligung an Unternehmen der Zielgruppe beträgt 150.000 Euro, wobei die anfängliche Förderung einen Betrag von 75.000 Euro nicht übersteigen darf.

Was wird gefördert?

Es werden Mezzaninfinanzierungen (stille Beteiligungen) an Existenzgründer/Unternehmen ausgereicht, die eine auskömmliche wirtschaftliche Tragfähigkeit und vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Wie wird gefördert?

  •     Laufzeit:  max.10 Jahre
  •     Rückzahlung in jährlich gleich hohen Raten, erstmals nach 7 Jahren
  •     Ergebnisunabhängige Vergütung: 8 % p. a.
  •     Einmalige Bearbeitungsgebühr: 3,5 % des Beteiligungsbetrages

Wo wird beantragt?

Bitte richten Sie den Antrag an:
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
Rheinstraße 4 H
55116 Mainz
Weitere Informationen finden Sie hier.