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EU erweitert Sanktionen gegen Belarus
Die EU hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst.
Die EU hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst.
EU richtet neuen länderspezifischen Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, ein und nimmt 20 Einträge in die Sanktionsliste auf.
Das Dienstleistungs- und Softwareverbot für Tochtergesellschaften europäischer Unternehmen in Russland, das nach dem 12. Sanktionspaket der EU ab dem 20. Juni 2024 gelten sollte, wird für deutsche Firmen und deutsche Bürger bis zum 31. März 2025 aufgeschoben.
Pflicht zur Vereinbarung von „No-Russia-Clause“
Mit der Einführung eines neuen Art. 12g ergreift die EU weitergehende Maßnahmen, die sog. Umgehungsgeschäfte in Bezug auf bestimmte Güter verhindern soll.
Mit der Einführung eines neuen Art. 12g ergreift die EU weitergehende Maßnahmen, die sog. Umgehungsgeschäfte in Bezug auf bestimmte Güter verhindern soll.
Archiv
- Verbote im Bereich Eisen- und Stahlerzeugnisse (Nr. 5917434)
- Kriterien für Dividendenauszahlung (Nr. 5728848)
- Herausnahme Russlands aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (Nr. 5569400)
- Besorgte Blicke nach Russland und Ukraine – Folgen ungewiss (Nr. 5435572)
- Russland plant Rückverfolgung von Importwaren (Nr. 4934392)
- Regeln zur digitalen Kennzeichnung von Waren (Nr. 4704006)