Neuigkeiten
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BAFA aktualisiert Allgemeine Genehmigung Nr. 42
Die AGG Nr. 42 ermöglicht die Bereitstellung von Unternehmenssoftware und bestimmten Dienstleistungen – insbesondere im Kontext der Russland-Sanktionen der EU. Die neue Fassung berücksichtigt das 18. EU-Sanktionspaket, erweitert den Nutzerkreis und gilt nun bis zum 31. März 2027. Auch Software im Banken- und Finanzsektor ist erstmals einbezogen.
Die AGG Nr. 42 ermöglicht die Bereitstellung von Unternehmenssoftware und bestimmten Dienstleistungen – insbesondere im Kontext der Russland-Sanktionen der EU. Die neue Fassung berücksichtigt das 18. EU-Sanktionspaket, erweitert den Nutzerkreis und gilt nun bis zum 31. März 2027. Auch Software im Banken- und Finanzsektor ist erstmals einbezogen.
EU-Leitfaden zur Vermeidung von russischen Sanktionsumgehungen
Die Europäische Kommission hat einen aktualisierten Leitfaden herausgegeben, der Unternehmen dabei unterstützen soll, russische Umgehungspraktiken zu erkennen und die Sanktionen einzuhalten.
Die Europäische Kommission hat einen aktualisierten Leitfaden herausgegeben, der Unternehmen dabei unterstützen soll, russische Umgehungspraktiken zu erkennen und die Sanktionen einzuhalten.
EU erweitert Sanktionen gegen Belarus
Die EU hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst.
Die EU hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst.
EU richtet neuen länderspezifischen Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, ein und nimmt 20 Einträge in die Sanktionsliste auf.
Archiv
- Pflicht zur Vereinbarung von „No-Russia-Clause“ (Nr. 6058392)
- Verbote im Bereich Eisen- und Stahlerzeugnisse (Nr. 5917434)
- Kriterien für Dividendenauszahlung (Nr. 5728848)
- Herausnahme Russlands aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (Nr. 5569400)
- Russland plant Rückverfolgung von Importwaren (Nr. 4934392)
- Regeln zur digitalen Kennzeichnung von Waren (Nr. 4704006)