Russische Tochtergesellschaften

Kriterien für Dividendenauszahlung

Die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation hat die Kriterien bestimmt, die Unternehmen aus Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängen (sog. “unfreundliche Staaten”), erfüllen müssen, um Dividenden von ihren russischen Tochtergesellschaften erhalten zu können.
Die wichtigste Forderung ist, den erzielten Gewinn in Russland zu reinvestieren. Daneben müssen folgende Vorgaben erfüllt sein:
  • Lokale Firmen dürfen höchstens 50 Prozent des Nettogewinns aus dem jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr als Dividenden ausschütten.
  • Die ausländischen Mutterkonzerne müssen bereit sein, ihre geschäftlichen Aktivitäten in Russland fortzusetzen.
  • Die Aktivitäten der lokalen Tochtergesellschaften müssen zur technologischen und industriellen Entwicklung Russlands beitragen. Föderale Exekutivbehörden (je nach Branchenprofil der Tochtergesellschaft) legen Kriterien für die Bedeutung der Aktivitäten des Unternehmens fest und nehmen eine Bewertung ihrer Auswirkungen auf die technologische und industrielle Souveränität Russlands vor.
  • Eine vierteljährliche Aussschüttung von Dividenden ist möglich, wenn von den Behörden vorab festgelegte Schlüsselindikatoren erfüllt werden.
  • Beim Verkauf der Aktiva durch ausländische Eigentümer muss ein bestimmter Betrag an den russischen Staatshaushalt abgeführt werden.
Nur wenn diese Auflagen erfüllt sind, wird die Auszahlung von Dividenden erlaubt. Staatliche Exekutivbehörden überwachen deren Einhaltung.
Für die Erteilung ener Genehmigung zur Auszahlung von Dividenden sind das Finanzministerium und die Zentralbank zuständig. Die Erteilung einer Erlaubnis, Dividenden in Fremdwährung umzutauschen und sie ins Ausland zu transferieren, ist im Beschluss nicht vorgesehen. Der Beschluss ist im unveröffentlichten Protokoll der Sitzung des Unterausschusses der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen vom 12. Dezember 2022 dokumentiert.
Quelle: GTAI