Unternehmensgründung durch Ausländer
Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (Europäische Union, Norwegen, Liechtenstein und Island) dürfen sich ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland selbstständig machen. Bürger aus Drittstaaten, die sich auf Dauer (also nicht nur als Tourist oder Geschäftsreisender) in Deutschland aufhalten, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung.