Hochwasserschutz

In verschiedenen Terminen finden Sie spannende Themen zu dem breiten Gebiet der Hochwasser- und Starkregenvorsorge.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an den Online-Veranstaltungen.

16.06.2025 | Angesichts wachsender Klimarisiken – von Dürren über Überschwemmungen bis hin zu Wassermangel – soll die Europäische Wasserresilienzstrategie Mitgliedsstaaten dabei unterstützen, Wasser besser zu managen.

13.10.2024 | Das BMUV hat am 13.10.2024 neue Informationen für Unternehmen zusammengestellt, welches unter dem Titel "BMUV Informationspapier zum Hochwasserschutz | Hochwasser: vom Jahrhundertereignis zur neuen Realität" herausgegeben hat.

Viele Aufgaben, die unmittelbar nach einem Hochwasser anfallen, sind bereits vorher absehbar und planbar.

Baden-Württemberg baut den Hochwasserschutz kontinuierlich aus. Allein 2023 investierte das Land rund 115 Millionen Euro.

Die Landesregierung stellt den Landesbetrieben Gewässer in diesem Jahr fast 70 Millionen Euro für Investitionen in den Hochwasserschutz und für gewässerökologische Maßnahmen an den Gewässern erster Ordnung bereit.

Das Land verstärkt seine Anstrengungen, um die Menschen in Baden-Württemberg noch besser vor Hochwasser, Starkregen und Wassermangel zu schützen.

Was bedeutet der Klimawandel für die Gewässer und die Wasserwirtschaft in den süddeutschen Flussgebieten und wie müssen wir darauf reagieren?

Das Land hat ein neues Hochwasserportal veröffentlicht. Auf dem neuen Hochwasserportal des Landes können wichtige Informationen zum Thema Hochwasser und Starkregen, Risiken, Vorsorge und Schadensvermeidung abgerufen und Flussgebietsbroschüren heruntergeladen werden.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Mai 2019 eine Publikation zu „Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfs“ veröffentlicht.

Mit der Plattform https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de hat das Land ein Tool geschaffen, in dem Unternehmen konkret über die Hochwassergefahren informieren können und zugleich Informationen z. B. zu

Starkniederschläge kurzer Dauer und hoher Intensität verursachen Schäden in der Größenordnung von 50 % der Gesamtschäden, die durch Hochwasser in Baden-Württemberg im Mittel jährlich verursacht werden.

Das Land hat im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements zusätzlich zu den bereits seit längerem veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten (HWGK) aktualisierte Informationen zu Hochwasserrisikokarten und Hochwasserrisikobewertungskarten veröffentlicht.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 23.01.2013 die Hochwassergefahrenkarten für das Gebiet „Nördlicher Oberrhein“ veröffentlicht. Damit treten diese Gefahrenkarten hinsichtlich bestimmter Festlegungen gemäß § 77 ff. Landeswassergesetz mit der Auslegung bei den Gemeinden in Kraft und geben Aufschluss über Überflutungsfläche und Überflutungstiefe in den potenziellen (bislang in den Gefahrenkarten veröffentlichten) Hochwassergebieten.

Jedes Unternehmen kann von Hochwasser betroffen sein. Denn Hochwasser kann viele Ursachen haben - starke Regenfälle am Unternehmensstandort oder flussaufwärts, überbordende Flüsse oder kleine Seitengewässer, Rückstau in Kanälen, aufsteigendes Grundwasser, Hangwasser und vieles mehr.

Hochwasser kann jede Person und jedes Unternehmen treffen. Das gilt nicht nur in der Nähe von Gewässern, sondern auch hinter Hochwasserschutzanlagen wie Dämmen, falls diese überflutet werden oder brechen. Und auch fernab der Gewässer kann es beispielsweise durch Starkregen zu Überflutungen kommen. Unternehmen sollten deshalb Maßnahmen zur Eigenvorsorge ergreifen und sich rechtzeitig informieren.

Unternehmen sollten auf Hochwasser vorbereitet sein. Dazu sollten Unternehmen bereits frühzeitig Notfallmaßnahmen planen und einen Mitarbeiterkrisenstab einrichten.

In Gebieten, die bei Hochwasser überflutet werden können, sind bei Neubauten oder Erweiterungen bestehender baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten gemäß § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz besondere Anforderungen zu beachten.

Das Umweltministerium (UM) hat am 22. Dezember 2015 (neben weiteren Hochwasserrisikomanagementplänen) den Hochwasserrisikomanagementplan Oberrhein zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie veröffentlicht, der bestimmte Hochwasserrisikomanagementmaßnahmen vorsieht, die – neben Kommunen, Behörden, Bürgern, etc. - auch Unternehmen betreffen können.

Im Fall eines Hochwassers muss alles schnell gehen. Daher ist es für Unternehmen wichtig und essentiell, die möglichen Gefahren durch ein Hochwasserereignis bereits vorab in einem betrieblichen Notfallplan detailliert abzudecken und im Vorhinein Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege und Kommunikationsabläufe für den Fall eines Hochwasserereignisses zu klären und umfassende Vorsorgemaßnahmen umzusetzen.

Hochwasser sind Naturereignisse, die nicht verhindert werden können. Eine frühzeitige Hochwasservorsorge im Betrieb kann aber dazu beitragen, dass Hochwasserschäden möglichst eingedämmt werden können und der Betriebsablauf nach einem Hochwasserereignis bald wieder aufgenommen werden kann.