Betrieblicher Hochwasserschutznotfallplan: Hochwasservorsorge und -nachsorge im Unternehmen betreiben

Im Fall eines Hochwassers muss alles schnell gehen. Daher ist es für Unternehmen wichtig und essentiell, die möglichen Gefahren durch ein Hochwasserereignis bereits vorab in einem betrieblichen Notfallplan detailliert abzudecken und im Vorhinein Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege und Kommunikationsabläufe für den Fall eines Hochwasserereignisses zu klären und umfassende Vorsorgemaßnahmen umzusetzen.
Bei der Erstellung des Notfallplanes sollten sämtliche Ergebnisse der erfolgten Risikoabschätzung einfließen und in entsprechenden Schutzmaßnahmen münden, da nunmehr die Gefährdungslage des Betriebs bekannt ist. Der Notfallplan sollte dabei mit der internen Rechtscompliance abgestimmt werden. Ggf. sollten auch die Behörden, die örtliche Feuerwehr, etc. über den Notfallplan informiert werden; ggf. sollte der Notfallplan auch mit Dritten abgestimmt werden (z. B. Kommune).
Dabei kann es z. B. sinnvoll sein, den Ist-Zustand des Betriebs vor einem Hochwasserereignis zu dokumentieren, um diesen mit dem zu dokumentierenden Zustand nach einem Hochwasserereignis vergleichen zu können.  
Der Hochwasser-Notfallplan sollte mit all seinen Elementen stets aktuell gehalten werden, wichtige Dokumente sollten stets greifbar sein. Aber auch z. B. die Versicherungsverträge und weitere Elemente der finanziellen Schadensvorsorge des Betriebs sollten stets aktuell gehalten werden und stets griffbereit sein.
Für den Fall eines tatsächlichen Hochwasserereignisses sollten alle Handgriffe, Maßnahmen und Wege, die Inbetriebnahme von technischen Schutzvorrichtungen und der Notfallausrüstung, etc. bereits in vorangegangenen Notfallübungen regelmäßig geprobt worden sein, um ein möglichst reibungsloses Funktionieren des Notfallplanes und ein Ineinandergreifen der Maßnahmen sicherstellen zu können.
Auch für den Zeitraum während des Hochwasserereignisses sollten organisatorische und technische Maßnahmen im Betrieb vorgesehen werden, z. B. kann – neben weiteren Maßnahmen - das Prüfen und ggf. Verstärken von bestehenden Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sein.
Nach dem Hochwasserereignis steht viel Arbeit an: Zunächst sollte frühzeitig mit der Versicherung Kontakt aufgenommen werden, alle Schäden für die Versicherung müssen entsprechend dokumentiert werden sowie ggf. die Behörden, die örtliche Feuerwehr, etc. informiert werden. Zudem stehen meist umfangreiche Reinigungsarbeiten an, etwaige Schäden müssen beseitigt, um schnellstmöglich den Betrieb wieder aufnehmen zu können.
Wichtig ist zudem, vor, während und nach dem Hochwasserereignis das Kunden- und Lieferantenmanagement im Betrieb weiterhin funktionsfähig zu halten und aufrechtzuerhalten.
Auf Basis der Erfahrungen aus dem Hochwasserereignis sollte der bestehende Notfallplan einer neuerlichen Überprüfung unterzogen werden – z. B. welche Schutzmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit weniger effektiv waren als angenommen und daher ggf. verstärkt werden sollten. Im Notfallplan sollten die Kenntnisse, die der Betrieb durch das Hochwasserereignis gewonnen hat, einbezogen und verarbeitet werden. Auch die Schadensvorsorge im Betrieb sollte stets aktuell gehalten werden (z. B. Prüfung der Versicherungsverträge, Prüfung der finanziellen Rücklagen, etc.).
Im Folgenden soll ein Überblick darüber gegeben werden, welche Faktoren, Elemente und Maßnahmen bei der Hochwasserschutzplanung im Betrieb beispielsweise eine Rolle spielen könnten. Dabei sollte jedes Unternehmen jedoch aufgrund seiner jeweils eigenen Hochwassergefährdungslage und der erfolgten umfassenden
Hochwasserrisikoabschätzung individuell detailliert prüfen, welche Vorgehensweise, Elemente, Maßnahmen es in seinem spezifischen Fall für erforderlich, notwendig und rechtlich relevant hält.
1. Notfallplanung im Betrieb: Schutzmaßnahmen festlegen, (baulichen) Objektschutz fertigstellen
Zunächst sollten im Notfallplan die Schutzmaßnahmen für die einzelnen Betriebsbereiche und für das Betriebsgelände bestimmt werden. Basis für das Definieren der Schutzmaßnahmen sind insbesondere die Ergebnisse, Kenntnisse, Informationen aus der vorgenommenen Hochwasserrisikoabschätzung. Dabei sollten die Maßnahmen unbedingt auch mit den Vorgaben der internen Rechtscompliance abgestimmt werden (z. B. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), d. h. geprüft werden, welche Maßnahmen rechtlich erforderlich und geboten sind.
Die Schutzmaßnahmen sollten sich dabei nicht nur auf die Vorsorge sondern auch auf Maßnahmen während des Hochwasserereignisses sowie auf die Nachsorge nach einem Hochwasserereignis im Betrieb beziehen. Diese Maßnahmen können z. B. Evakuierungsmaßnahmen, Festlegen/ Einrichten einer Sammelstelle, Maßnahmen zur Sicherung der Betriebsmittel, Sicherung der zu lagernden Chemikalien, Entfernen des Kfz-Fuhrparks, Wegfahren der Fahrzeuge der Mitarbeiter, bauliche und technische Maßnahmen, Wartung der technischen Schutzvorrichtungen, organisatorische, technische und weitere Schutzmaßnahmen etc. umfassen.
Auch der (bauliche) Objektschutz und die entsprechenden (technischen) Schutzvorrichtungen sollten auf Basis der erfolgten Risikoabschätzung ggf. angepasst, erneuert, erweitert oder neu überdacht werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass im Notfallplan die objektschützenden Maßnahmen (wie z. B. Errichtung einer mobilen Hochwasserschutzvorrichtung) mit weiteren Schutzmaßnahmen (z. B. Sicherung des Kfz-Fuhrparks, Evakuierungsmaßnahmen) im Gefüge des Hochwasser-Notfallplanes ineinandergreifen.
2. Aktivierungsaufwand und Abfolge der Maßnahmen
Bei der organisatorischen Planung der einzelnen Maßnahmen (wie z. B. Schutzmaßnahmen, Objektschutz) sollte auch die Abfolge der Maßnahmen logisch bestimmt sowie der Aktivierungsaufwand der jeweiligen Maßnahme bekannt sein und festgelegt werden.
Der zeitliche Aktivierungsaufwand (z. B. für den Aufbau einer mobilen Hochwasserschutzwand) ist ein wichtiger Faktor bei der Hochwasserschutzplanung (dabei ggf. Abgleich mit Hochwasser-Vorwarnzeit (siehe dazu unter III. 7.)). Der Aktivierungsaufwand sollte dabei aber nicht nur zeitlich (z. B. in Bezug auf Vorlaufzeit für bestimmte Schutzmaßnahmen) detailliert kalkuliert und eingeplant werden, sondern auch personell (das heißt beispielsweise: wer ist wann/ wo/ wie verfügbar und kann z. B. welche Maßnahme auf kürzestem Wege umsetzen/ erfüllen), sachbezogen (z. B. welche Transportmittel für Chemikalien sind wann einsetzbar/ verfügbar), etc. geplant werden. Das bedeutet: Insgesamt sollte der alle Maßnahmen betreffende Aktivierungsaufwand (zeitlich, personell, sachbezogen, etc.) angemessen kalkuliert und eingeplant werden.
Zusätzlich zum geplanten Aktivierungsaufwand für die einzelnen Maßnahmen ist auch die Prüfung der logischen und praktischen Abfolge, d. h. das logische und auf den Betrieb bezogene (z. B. Laufwege, Fahrwege für das Sichern von Betriebsmitteln) praktische Ineinandergreifen der Maßnahmen ein wichtiger Faktor, damit insgesamt der Hochwasser-Notfallplan reibungslos und effektiv umgesetzt werden kann.
3. Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege, Informationsfluss
Für die Hochwasserschutzplanung im Unternehmen ist es wichtig, bereits frühzeitig festzulegen, wie sich der Krisenstab zusammensetzt und welche Mitarbeiter konkret für welche Maßnahmen/ Aufgaben/ Abläufe örtlich, zeitlich und praktisch zuständig sind. Damit kann im Notfall ein reibungsloser zeitlicher Ablauf der einzelnen Schutzmaßnahmen vor, während und nach dem Hochwasserereignis (z. B. Wegfahren der betriebseigenen Fahrzeuge, Dokumentation des Schadens für die Versicherung) gewährleistet werden.
Neben den Zuständigkeiten sollten auch die Verantwortlichkeiten im Betrieb bereits sehr zeitig detailliert geregelt sein.
Darüber hinaus sollten auch die Entscheidungswege festgelegt werden, d. h. wer trifft welche Entscheidungen (z. B. Freigabe im Unternehmen zum Start der Hochwasserschutz- und Evakuierungsmaßnahmen, Einrichtung der Sammelstelle) und wer sollte wen worüber informieren.
Ferner sollten auch die Kommunikationswege festgelegt werden, um einen stetigen Informationsfluss sicher zu stellen. Dabei ist auch die Erreichbarkeit der jeweiligen Mitglieder des Krisenstabs wichtig, umeine reibungslose interne und externe Kommunikation gewährleisten (z. B. funktionsfähige Telekommunikationsmittel) zu können.

4. Notfallplan: Beispiele für Planungsphasen
Bei der konkreten Hochwasserschutzplanung im Betrieb sollte beachtet werden, dass beim Hochwasserschutz verschiedene Planungsphasen im Unternehmen eine Rolle spielen können.
Hier sollen als Beispiel potenzielle Phasen samt (nicht abschließenden) Maßnahmenbeispielen – ohne Festlegung der Reihenfolge/ Abfolge der Maßnahmen – aufgeführt werden. Jedes Unternehmen sollte bei der Ausarbeitung des Notfallplanes jedoch individuell prüfen, ob und welche Art von Phasen es für erforderlich erachtet. Die hier im Folgenden aufgeführten Beispiele für Planungsphasen sollen lediglich als Denkanstoß und erste Hilfestellung dienen.
a) Phase 1: Vorbereitung auf ein mögliches Hochwasserereignis und regelmäßige Notfallübungen
Da Hochwasser plötzlich auftreten und großen Schaden anrichten kann, ist es wichtig, stets auf den Hochwasserereignisfall vorbereitet zu sein. Daher ist es wichtig, in der betrieblichen Hochwasserschutzplanung stets auf dem neusten Stand zu sein, um unmittelbar handlungsfähig zu sein und einen reibungslosen Ablauf bei der konkreten zeitlichen Umsetzung des Notfallplanes durch alle Mitarbeiter gewährleisten zu können. Auch alle technischen Schutzvorrichtungen sowie die Notfallausrüstung sollten funktionsfähig und einsatzbereit sein.
Mögliche (nicht abschließende) Beispiele für potenzielle Maßnahmen in Phase 1 (ohne Festlegung der Abfolge der Maßnahmen):
  • Ist Notfallplan aktuell und auf neustem Stand? Ist Notfallplan auf aktuelle Rechtscompliance abgestimmt?
  • Sind Hochwasser-Vorwarnzeiten noch aktuell? Ist der zeitliche Ablauf des Notfallplanes aktuell?
  • Krisenstab für Hochwasserereignis: Sind Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege, Informationswege im Betrieb samt zeitlicher Zielplanung festgelegt und aktuell (z. B. falls Mitarbeiter aus Krisenstab ausgeschieden: anderen Mitarbeiter für Krisenstab benennen)?
  • Sind bauliche, technische und organisatorische (Schutz-)Maßnahmen festgelegt und aktuell?
  • Technischer Hochwasserschutz im Betrieb (feste bauliche Schutzmaßnahmen, mobile Schutzwände) gewartet und einsatzbereit? Sind zuständige Personen mit Funktionsweise vertraut?
  • Ist eine überschwemmungsangepasste Installation der Gebäude- und Produktionstechnik erforderlich (wie z. B. Notstromversorgung, getrennt abschaltbare Elektroinstallation)?
  • Sind weitere Schutzvorkehrungen im Betrieb (z. B. Wasserpumpen, Schläuche, Sandsäcke mit Füllmaterial) und Notfallvorrichtungen einsatzbereit (d. h. liegen vor/ sind gewartet/ sind funktionsfähig)?
  • Werden Notfallübungen im Betrieb regelmäßig durchgeführt? Ist Koordination auf aktuellem Stand?
  • Sind wichtige Dokumente des Unternehmens, Telefonlisten, weitere Listen, etc., die im Hochwasserereignis verfügbar müssen, griffbereit? Sind alle Dokumente, Listen, etc. auf neustem Stand?
  • Schadensvorsorge: Sind Versicherungsverträge, Unterlagen für Versicherung und weitere Unterlagen der finanziellen Sicherung des Unternehmens griffbereit? Sind alle Unterlagen/ Dokumente auf dem aktuellen Stand?
  • Wurde eine Dokumentation des Ist-Zustandes (als Vergleich für ggf. bei einem Hochwasserereignis entstandene Schäden, die es ebenfalls zu dokumentieren gilt) vorgenommen?
(…)
b) Phase 2: Unmittelbar vor dem Hochwasserereignis
Im Unternehmen sollte genau festgelegt sein, welche Maßnahmen kurz vor einem unmittelbar bevorstehenden Hochwasserereignis unbedingt durchgeführt werden sollten. Welche Maßnahmen dies im Einzelnen im jeweiligen Unternehmen sein können, hängt von der jeweiligen Notfallplanung im Betrieb ab.
Mögliche (nicht abschließende) Beispiele für potenzielle Maßnahmen in Phase 2 (ohne Festlegung der Abfolge der Maßnahmen):
  • Krisenstab funktioniert, interne Kommunikationswege funktionieren (z. B. Erreichbarkeit sichergestellt mittels Telekommunikationsgeräte?), Information aller Mitarbeiter im Betrieb sichergestellt, Entscheidungswege funktionieren?
  • (Technische/organisatorische) Schutzmaßnahmen gemäß Notfallplan gestartet?
  • Interne Evakuierungsmaßnahmen starten bzw. laufen bereits?
  • Technische Hochwasserschutzmaßnahmen (z. B. Aufstellen der mobilen Hochwasserschutzwände) werden gerade in Betrieb genommen bzw. sind bereits einsatzbereit?,
  • Sicherung/Entfernung der betrieblichen Mittel, Schutz von Produktionsanlagen, Schutz von Betriebseinrichtung, Sicherung von Behältern mit wassergefährdenden Stoffen, Abfällen, etc.?
  • Betriebsfahrzeuge und andere Fahrzeuge in sichere Bereiche verlegt oder werden verlegt?
  • In Bereichen, die ggf. überflutet werden: Strom abgeschaltet?
  • Noteinrichtungen (z. B. Notstromaggregat) und betriebliche Schutzausrüstung (z. B. eigene Wasserpumpen, Schläuche, etc.) einsatzbereit?
  • Informationsversorgung der Lieferanten und Kunden gestartet?
  • Wichtige Dokumente des Unternehmens, Telefonlisten, Versicherungsunterlagen, etc. sind griffbereit?
(…)
c) Phase 3: Während des Hochwasserereignisses
Auch während des Hochwasserereignisses sollten Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die im Notfallplan vorzusehen sind. Welche Maßnahmen hier für den einzelnen Betrieb relevant sind, hängt neben der individuellen betrieblichen Notfallplanung auch von der bestehenden Hochwassergefahrenlage ab.
Mögliche (nicht abschließende) Beispiele für potenzielle Maßnahmen in Phase 3 (ohne Festlegung der Abfolge der Maßnahmen):
  • Krisenstab weiter funktionsfähig halten,
  • Einsatz von betrieblicher Schutzausrüstung (z. B. Pumpen im Einsatz zum Ausleiten von Wasser), etc. aufrechterhalten,
  • Prüfung, ob technische und organisatorische Schutzmaßnahmen greifen und ggf. Verstärken von Schutzmaßnahmen,
  • Informationsversorgung der Lieferanten und Kunden aufrecht erhalten/ sicherstellen,
(…)

d) Phase 4: Nach dem Hochwasserereignis: Nachsorge betreiben und Betrieb wieder aufnehmen
Nach dem Hochwasserereignis wartet viel Arbeit auf die betroffenen Unternehmen: Die Schäden müssen zunächst für die Versicherung dokumentiert werden. Später müssen Schäden behoben, Gebäude und Anlagen gereinigt, mobile Schutzeinrichtungen entfernt und – je nach System – fachgerecht entsorgt werden. Ziel ist es, den Betrieb so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Dabei sollte auch der Kontakt zu Kunden und Lieferanten stetig aufrechterhalten werden. Welche Maßnahmen nun vonnöten sind, hängt insbesondere davon ab, welche Schäden das Hochwasser im Betrieb verursacht hat, wie schnell diese behoben werden können und wann der Betrieb aller Voraussicht nach wieder starten kann. 
Mögliche (nicht abschließende) Beispiele für potenzielle Maßnahmen in Phase 4 (ohne Festlegung der Abfolge der Maßnahmen):
  • Versicherung schnellstmöglich kontaktieren und weiteres Vorgehen besprechen (auch z. B. wegen Beseitigung der Schäden),
  • Dokumentation des gesamten Hochwasserereignisses im Betrieb (z. B. für Versicherung, für Aktualisierung der betrieblichen Risikoabschätzung),
  • Dokumentation der Schadensereignisse (z. B. für Versicherung),
  • Aufräumarbeiten und Reinigungsmaßnahmen vorantreiben, an Schutzkleidung denken,
  • Entstehung von Infektionsherden (z. B. Bakterien, etc.) durch z. B. angespülten Schlamm vermeiden,
  • Kritische Stellen im Produktionsprozess identifizieren und Schäden dort vorrangig beheben, um Betriebsunterbrechung so kurz wie möglich zu halten,
  • Betrieb und Produktionsanlagen schnellstmöglich wieder einsatzbereit machen,
  • Kundenmanagement,
  • Lieferantenmanagement,
  • Ggf. Information wichtiger Stellen (z. B. Behörden),
  • Ggf. Prüfung, ob weitere Meldungen erforderlich sind (z. B. an Behörden, etc.),
(…)
e) Phase 5: Hochwasserschutzplanung überprüfen und anpassen – zurück auf Phase 1
Unternehmen sollten nach einem Hochwasserereignis den Betrieb einer neuerlichen individuellen Hochwasserrisikoabschätzung unterziehen. Im Rahmen dieser Risikoabschätzung sollten alle Informationen über das Hochwasserereignis zusammengetragen und z. B. geprüft werden, wo im Betrieb weiterer Handlungsbedarf besteht. Auf Basis dessen sollte der Notfallplan ggf. angepasst/ überarbeitet werden. Danach könnte wieder mit Phase 1 begonnen werden. Letztlich muss jedes Unternehmen individuell prüfen, welche Schritte, Prüfungen und Analysen es bei der Überprüfung der eigenen Hochwasserschutzplanung vornehmen möchte und für erforderlich hält.
Mögliche (nicht abschließende) Beispiele für potenzielle Maßnahmen in Phase 5 (ohne Festlegung der Abfolge der Maßnahmen):
  • Vornahme einer neuen Hochwasserrisikoabschätzung auf Basis der durch das Hochwasserereignis gewonnenen Erkenntnisse, dabei z. B. Prüfung, ob zusätzliche bauliche, technische oder organisatorische (Schutz-)Maßnahmen erforderlich sind (z. B. überschemmungsangepasste Installation der Gebäude- und Produktionstechnik installieren); Überprüfung, ob Hochwasser-Zuständigkeiten, Informationswege, Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege im Betrieb noch aktuell sind; Prüfung, ob technischer/ baulicher Hochwasserschutz im Betrieb (feste bauliche Schutzmaßnahmen oder mobile Schutzwände) ggf. angepasst werden muss; Prüfung, der betriebseigenen Schutzausrüstung und Notausrüstung?,
  • Überarbeitung des betrieblichen Hochwasser-Notfallplanes auf Grundlage der Ergebnisse der neu durchgeführten Hochwasserrisikoabschätzung; Abstimmung des überarbeiteten/ angepassten/ aktualisierten Notfallplanes auf interne Rechtscompliance?,
  • Überprüfung, ob Notfallübungen im Betrieb aktualisiert werden müssen?,
  • Überprüfung der Versicherungsverträge sowie ggf. Überprüfung der weiteren finanziellen Schadensvorsorge: ggf. Aktualisierung/ Erweiterung/ Anpassung?,
  • §  Etc.
5. Organisation des betrieblichen Hochwasserschutzes: Beispiele für Maßnahmen
Anbei sollen Beispiele dafür gegeben werden, welche Maßnahmen und Faktoren bei der Erstellung eines Hochwasser-Notfallplanes berücksichtigt werden könnten (ohne Festlegung der Abfolge der Maßnahmen).
Bei den Maßnahmen und Faktoren handelt es sich lediglich um (nicht abschließende und ohne festgelegte Reihenfolge aufgeführte) Beispiele als erste Hilfestellung. Letztlich muss jeder Betrieb, der seinen Ablauf, sein Gelände, sein Gebäude, seine Objekte, seine Produktionsanlagen, etc. bestens kennt, individuelle Maßnahmen ermitteln, die genau für diesen Betrieb relevant sind, und diese im Notfallplan festlegen.
  • Verantwortliche Person(en) und Zuständigkeiten im Betrieb zum Hochwasserschutz festlegen und intern kommunizieren, Erreichbarkeit sicherstellen = Krisenstab, der die nötigen Informationen sammelt, bewertet und notwendige Maßnahmen einleitet (wie z. B. Aufbau mobiler Schutzwände, Auslagerung von Gefahrstoffen, Kommunikation mit Externen wie der Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Ver- und Entsorgern oder Kommunen bzw. Behörden).
  • Abläufe, Kommunikationswege, Entscheidungswege: Alle Abläufe sollten eindeutig geklärt sein. Dabei sollten auch die Kommunikationswege konkret und detailliert geregelt sein (z. B. auch Sicherstellung der Erreichbarkeit); ebenso sollten die Entscheidungswege klar definiert sein.
  • Betriebliche Rechtscompliance beim gesamten Notfallplan einbeziehen, umweltrechtliche Vorgaben unbedingt beachten (z. B. AwSV-Anlagen, Störfallanlagen, etc.), Kontaminationen im Vorfeld vermeiden/ Sicherungssysteme erstellen, etc.
  • Prüfung des finanziellen Aufwandes für Umsetzung aller Schutz- und Abwehrmaßnahmen mit Ziel eines hohen Hochwasserschutzumfangs.
  • Prüfung von Vorlaufzeit/ Aktivierungsaufwand (z. B. zeitlich, personell, sachbezogen, etc.) für die einzelnen Schutzmaßnahmen (Beispiel: Wieviel Zeit steht zur Verfügung, um Maßnahmen treffen zu können? Dabei sollte auch die jeweilige Vorwarnzeit bekannt sein: Bei einem großen Flusshochwasser beträgt die Vorwarnzeit oft mehrere Tage, bei kleineren Flüssen oder Sturzfluten ist sie wesentlich kürzer).
  • Ggf. Abstimmung des betrieblichen Notfallplanes mit Kommune, Behörden, Feuerwehr und anderen Hilfseinrichtungen; ggf. Dritte (z. B. Behörde) über Notfallplan informieren.
  • Hochwasseralarm im Betrieb: Regelung der zeitnahen Information aller Mitarbeiterinnen.und Mitarbeiter über das richtige Verhalten bei Überflutung (z. B. sollten sich wegen möglicher Verletzungen durch Treibgut keine Personen im Überschwemmungsbereich aufhalten; keinesfalls sollten Personen ins Kellergeschoss oder in eine Tiefgarage gehen). Schutz der Mitarbeiter sicherstellen, Evakuierungsplan, hochwasserfreier Sammelplatz.
  • Abwehrstrategie: Schutzmaßnahmen festlegen (z. B. technische Hochwasserschutzmaßnahmen einleiten/ Gebäude- und Geländeschutz sicherstellen, ggf. mobile Schutzwände errichten, sowie zusätzliche Schutzsystemen bzw. Schutzmaßnahmen für Objektschutz, Einzelanlagenschutz, Schutz von produktionsrelevanten Bereichen, Gebäudeschutz, Geländeschutz, etc. einplanen; ggf. Bevorratung von mobilen Schutzeinrichtungen, Aufbau von Know-how zur Nutzung der Schutzanlagen; Schutzanlagen einsatzbereit halten und regelmäßige Überprüfung und Wartung).
  • Bevorratung von eigenen Pumpen und Schläuchen (zum Absaugen von Wasser bzw. von Flüssigkeiten) als weitere Schutzausrüstung und Bevorratung von Noteinrichtungen (z. B. Notstromaggregate); Schutzausrüstung und Noteinrichtungen einsatzbereit halten; Aufbau von Know-how zur Nutzung, regelmäßige Überprüfung und Wartung.
  • Betriebliche Sicherungsmaßnahmen planen (z. B. Strom, Heizeinrichtungen, Betriebsmittel, Produktionsanlagen, Betriebs-Fahrzeuge, etc.).
  • Bereithaltung von Lagerkapazitäten für Auslagerung von Chemikalien oder wassergefährdenden Stoffen, in die sie bei drohendem Hochwasser transportiert werden können; Lagerkapazitäten für Lagergut und Anlagenteile sowie Transportkapazitäten für die Auslagerung von Chemikalien und anderem Lagergut sicherstellen.
  • Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge (Fuhrpark und PKW der Mitarbeiter), die aus dem gefährdeten Bereich entfernt werden müssen.
  • Externe Informationswege festlegen, z. B. zur Kommune, Feuerwehr, zu Behörden, Energieversorgern, Lieferanten von Betriebsmitteln, anderweitigen Lieferanten, Kunden, Versicherungen, etc.
  • Verfügbarkeit der wichtigen Unterlagen sicherstellen – z. B. Liste mit den wichtigsten Ansprechpartnern samt Telefonnummern für den Notfall, die jederzeit griffbereit ist; aber auch z. B. alle wichtigen Dokumente des Betriebs (z. B. Gewerbeanmeldung, Vollmachten, Versicherungspolicen, etc.).
  • Finanzielle Schadensvorsorge betreiben: Finanzielle und versicherungsmäßige Absicherung des Betriebs gewährleisten (z. B. Bildung von finanziellen Rücklagen für den Schadensfall nach Hochwasserereignis, Versicherungsschutz z. B. gegen Elementarschäden, Betriebsausfälle).
  • Prüfung und Festlegung des (zeitlichen, personellen, sachbezogenen, etc.) Aktivierungsaufwands nach Hochwassereintritt auf Basis der Risikoabschätzung, um möglichst schnell normalen Betriebsablauf wieder herstellen zu können.
  • Nachsorge im Betrieb sicherstellen: Schäden aufnehmen und dokumentieren (z. B. auch für Versicherung), Schäden beheben, Gebäude und Anlagen reinigen, mobile Schutzeinrichtungen entfernen und – je nach System – fachgerecht entsorgen, Hygiene- und Gesundheitsschutz sicherstellen.
  • Regelmäßige Notfallübungen durchführen: Der Ernstfall sollte geprobt werden; bei Bedarf sollte nachgebessert werden.
  • Technische Schutzvorrichtungen (zum Objektschutz) regelmäßig warten.
6. Regelmäßige Notfallübungen durchführen und regelmäßige Wartung der technischen Schutzeinrichtungen
Für den Falle eines eintretenden Hochwasserereignisses ist es wichtig, dass der Notfall im Betrieb bereits regelmäßig geprobt wurde: Dadurch kann gewährleistet werden, dass im Hochwasserereignisfall ein schneller und reibungsloser Ablauf ohne erhebliche Zeitverzögerung gegeben ist, da die Handgriffe bereits durchgeführt wurden und bekannt sind, jeder Mitarbeiter mit seinen Aufgaben bereits vertraut ist und auch die Informationswege, Entscheidungswege, etc. bekannt und geprobt sind.
Der Umgang mit den technischen Hochwasserschutzvorrichtungen und Notfalleinrichtungen (z. B. Notstromaggregat) durch die im Betrieb zuständige(n) Person(en) sollte bekannt sein und die Schutzeinrichtungen ohne große Zeitverzögerung genutzt werden können.
Die zuständigen Personen sollten sich daher mit den technischen Einrichtungen vertraut machen und die Nutzung und Funktionsweise kennen.
Darüber hinaus ist wichtig, dass diese Einrichtungen regelmäßig gewartet werden, um die Einsatzbereitschaft der technischen Schutzeinrichtungen und –vorrichtungen im Notfall sicherstellen zu können.