Mit Hochwasservorsorge frühzeitig beginnen

Jedes Unternehmen kann von Hochwasser betroffen sein. Denn Hochwasser kann viele Ursachen haben - starke Regenfälle am Unternehmensstandort oder flussaufwärts, überbordende Flüsse oder kleine Seitengewässer, Rückstau in Kanälen, aufsteigendes Grundwasser, Hangwasser und vieles mehr.
Landesweit wurden zwar Hochwassergefahrenkarten erarbeitet und veröffentlicht, die jedoch nur Hochwasser aus größeren Oberflächengewässern berücksichtigen. Jedes Unternehmen sollte in jedem Fall zum Einen unter www.hochwasserbw.de Einblick in die Karte seines Betriebsgeländes nehmen und zum Anderen seine sonstigen Hochwasserrisiken abschätzen (zum Beispiel infolge von hohen Grundwasserständen, topographischer Lage, Erfahrungen aus Starkregen).
Von Zeit zu Zeit sollte hinterfragt werden, ob der gegebenenfalls vorhandene Schutz gegen Überschwemmungen ausreicht. Unter Umständen verbietet das Wasserrecht sogar, auf dem Betriebsgelände weiter zu bauen oder Gebäude zu erweitern. Denn in allen Gebieten, die von einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasser überschwemmt werden können, gelten grundsätzlich Bau- und Erweiterungsverbote nach § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz. Ausnahmen davon werden an hohe Anforderungen geknüpft.
Deshalb sollten sich alle Unternehmen frühzeitig informieren und organisatorische und gegebenenfalls technische Vorsorgemaßnahmen treffen. Dabei gilt der Grundsatz: „Handeln, bevor es zu spät ist!“. Dazu sind insbesondere folgende Bausteine zu empfehlen:
  1. Für ein angemessenes Risikobewusstsein im Unternehmen sorgen (weder Sorglosigkeit noch Panikmache)
  2. Verantwortliche benennen, die sich im Betrieb um das Thema kümmern und deren Empfehlungen ernst nehmen
  3. Informationen beschaffen über den Grad der Betroffenheit - auch im Hinblick auf die Zufahrtswege und die lokale Infrastruktur (zum Beispiel ein möglicher Ausfall von Strom oder Telefon)
  4. Das Unternehmen auf mögliche Schwachstellen überprüfen, beispielsweise mit Hilfe von Checklisten
  5. Abklären, welche Vorsorge- und Schutzmaßnahmen die jeweilige Kommune und unter Umständen die eigenen Nachbarn planen und umsetzen
  6. Organisatorische Vorkehrungen treffen, kurzfristig in Form eines ersten Zeitplans mit einer To-do-Liste
  7. Prüfen, ob technische oder bauliche Maßnahmen in Frage kommen - hierzu deren Kosten mit der drohenden Schadenshöhe vergleichen
  8. Regelmäßig testen, ob das innerbetriebliche Krisenmanagement funktioniert (zum Beispiel mittels Alarmübungen)
  9. Den Sachversicherer kontaktieren im Hinblick auf ausreichenden Versicherungsschutz