Hochwasserrisikomanagementplan Oberrhein veröffentlicht

Das Umweltministerium (UM) hat am 22. Dezember 2015 (neben weiteren Hochwasserrisikomanagementplänen) den Hochwasserrisikomanagementplan Oberrhein zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie veröffentlicht, der bestimmte Hochwasserrisikomanagementmaßnahmen vorsieht, die – neben Kommunen, Behörden, Bürgern, etc. - auch Unternehmen betreffen können.
Betroffen sein können z. B. IVU-Betriebe und (IVU- und Nicht-IVU-)Betriebe mit VAwS/AwSV-Anlagen sowie Wirtschaftsunternehmen im Allgemeinen zur Hochwasser-Eigenvorsorge, für die im Maßnahmenberichtsentwurf bestimmten Hochwasservorsorgemaßnahmen vorgesehen sind.
Insgesamt hat das UM  Hochwasserrisikomanagementpläne für die sechs Bearbeitungsgebiete Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg können auf der eigens vom UM zum Hochwasserrisikomanagement eingerichteten Homepage unter www.hochwasser-bw.de abgerufen werden.
1. Hintergrund: EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
Mit Inkrafttreten der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) am 26. November 2007 wurden die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet bis Dezember 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen.
Ziel der Richtlinie ist es, die Hochwasserrisiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Mit dem am 1. März 2010 in Kraft getretenen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurde die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in nationales Recht überführt.
2. Maßnahmen und Projektgebiete
Im nun veröffentlichten Hochwasserrisikomanagementplan Oberrhein wurden die auf Basis von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erarbeiteten Maßnahmenberichte für das Bearbeitungsgebiet Oberrhein zusammengefasst sowie weitere Maßnahmen auf Landeseben damit verbunden.
Die Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagementplanes Oberrhein und deren Rangfolge zur Erreichung der Ziele ergeben sich unter anderem aus Kapitel 6 des Plans (ab Seite 100 ff.).
Weitere Informationen zur konkreten Maßnahmenplanung ergeben sich insbesondere aus den Maßnahmenberichten zu den einzelnen Projektgebieten. Aus den Maßnahmenberichten ergeben sich konkrete Informationen zu Maßnahmen für Unternehmen sowohl aus dem Textteil des Maßnahmenberichts selbst als insbesondere auch aus dem Anhang II des jeweiligen Maßnahmenberichts zu Maßnahmen nicht-kommunaler Akteure.
Betroffen von Maßnahmen sind z. B. IVU-Betriebe und (IVU- und Nicht-IVU-)Betriebe mit VAwS/AwSV-Anlagen sowie Wirtschaftsunternehmen im Allgemeinen, für die im Maßnahmenberichtsentwurf bestimmten Hochwasservorsorgemaßnahmen vorgesehen sind.
Zur Hochwasserrisikomanagementplanung wurde das Bearbeitungsgebiet Oberrhein in verschiedene Projektgebiete aufgeteilt.
Diese sind:
Der Kammerbezirk der IHK Karlsruhe liegt in den Projektgebieten 9A und 9B.
Die beiden Maßnahmenberichte zu den Projektgebieten 9A und 9B führen die Schritte und Projekte auf, um in diesen Gebieten das Hochwasserrisiko für die vier Schutzgüter
  • menschliche Gesundheit,
  • Umwelt,
  • Kulturerbe und
  • wirtschaftliche Tätigkeiten
zu verringern und benennt die für die Umsetzung jeweils Verantwortlichen mit Angabe des für die Umsetzung vorgesehen Zeitraums.
Dabei müssten Unternehmen prüfen, in welchem Projektgebiet diese angesiedelt sind, um sodann im entsprechenden Maßnahmenbericht und insbesondere dessen Anhang II feststellen zu können, ob sie von etwaig geplanten Maßnahmen in den Projektgebieten betroffen sein könnten.
Bei den Maßnahmen handelt es sich beispielsweise um folgenden Maßnahmen, die auf Basis landesweit vorgesehener Maßnahmen, festgelegt wurden:
  • R 16 – Information von IVU-Betrieben und Verifizierung der betrieblichen Aktivitäten zur Hochwassergefahrenabwehr (durch RP, Gewerbeaufsicht)
  • R 17 – Überwachung VAwS/AwSV bei IVU-Betrieben (durch Gewerbeaufsicht, RP (VAwS bei IVU-Betrieben)
  • R 22 – Überwachung VAwS/AwSV (soweit nicht R 17) (durch die untere Wasserbehörde)
  • R 28 – Überarbeitung von Betriebsanweisungen bzw. Erstellung/ Überarbeitung von Konzepten für das Hochwasserrisikomanagement in IVU-Betrieben (durch IVU-Betrieb)
  • R 29 – Eigenvorsorge Wirtschaftsunternehmen (durch Eigentümer/ Nutzer)
Bei den jeweiligen Maßnahmen werden Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen gegeben, Hinweise zur Umsetzung, durch wen die Umsetzung erfolgt (z. B. zuständige Behörde bei Überwachung der Maßnahmen), welche Oberziele bestehen, welche Priorität die Maßnahme hat, bis wann sie umgesetzt sein muss und welche Schutzgüter der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie damit geschützt werden sollen.
Weitere Informationen für Unternehmen ergeben sich direkt aus dem Anhang II des jeweiligen Maßnahmenberichts: Maßnahmen nicht-kommunaler Akteure sowie aus dem Textteil des Maßnahmenberichts. Weitere Maßnahmen ergeben sich zudem aus Kapitel 6 des Plans (ab Seite 100 ff.) sowie aus dem Textteil der Maßnahmenberichten des entsprechenden Projektgebietes.
Umsetzung des EU-HOchwasserrisikomanagements