Nr. 745

Gewerberecht

Aktuelle Informationen zum Gewerberecht stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Unternehmer stehen oft vor der Frage, ob ihr Tätigkeitsbereich eher dem industriellen oder dem handwerklichen Bereich zugeordnet ist.

Wer gewerblich tätig sein will, muss sein Gewerbe bei der Gemeinde, in der er das Gewerbe ausüben will, anmelden. Unsere IHK-Information erläutert, was anzeigepflichtig ist, wer das Gewerbe anzeigen muss und wer über die Anzeige informiert wird.

Seit dem 14. Februar 2020 wurden 12 zulassungsfreie Handwerksberufe nun (wieder) den zulassungspflichtigen Berufen der Handwerksordnung unterworfen. Von der Gesetzesänderung können auch Unternehmen betroffen sein, die bislang nur der IHK angehörten und in untergeordneter Weise handwerkliche zulassungsfreie Tätigkeiten ausführen.

Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Die Regelungen zum Reisegewerbe finden sich in den §§ 55 ff. der Gewerbeordnung (GewO).

Diese IHK-Information will die Grundzüge des Niederlassungsrechts für selbstständige oder vergleichbar unselbstständige Tätigkeiten darstellen.

Ab 1. Juli 2024 wird diese Leistung in Kooperation durch die IHK Rhein-Neckar erbracht. Alle Informationen hierzu und die zuständigen Ansprechpartner/-innen finden Sie auf der Seite der IHK Rhein-Neckar

Häufig müssen Unternehmer finanzielle Engpässe überwinden. In solchen Situationen sehen sie oftmals die Zahlung von Löhnen und Gehältern als ihre vorrangige Arbeitgeberpflicht an. Die außerdem abzuführenden laufenden Steuern, die Beiträge an die Sozialversicherungsträger und an die Berufsgenossenschaften können jedoch oft nicht mehr zeitgleich bzw. gar nicht entrichtet werden. Viele Unternehmer wissen nicht, dass gerade durch das Finanzamt und die Krankenkassen Gewerbeuntersagungen wegen persönlicher Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden angeregt und durch die zuständige Behörde eingeleitet werden