Aktuelle Informationen

Ein Gesellschafter kann nicht die Löschung einer Handelsregistereintragung über die Auflösung verlangen– selbst wenn der Eintrag falsch ist.

Zum 1. Juni 2025 tritt eine Änderung der Handelsregistergebührenverordnung in Kraft. In diesem Zuge werden die Gebühren für Eintragungen in das Handelsregister angehoben.

Der Bundestag hat am 26.09.2024 das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, der Bundesrat hat dem am 18.10.2024 zugestimmt.

Seit Anfang des Jahren können sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen lassen. Nun gibt es auch in Karlsruhe ein erstes Urteil rund um die Eintragung einer GbR

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat eine neue Tabelle zur Angemessenheit der Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers veröffentlicht.

Als Teil des Gesetzes zur Änderung des Deutschen Wetterdienst Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist die Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch nun im Bundesgesetzblatt vom 16. April 2024, Nr. 120, verkündet worden. Die Änderungen sind ab dem 17. April 2024 in Kraft.

Das OLG Naumburg hat in seinem Beschluss vom 11.1.2023 (Aktenzeichen 5 Wx 14/22) zur Frage Stellung genommen, ob Gesellschafter einen Anspruch darauf haben, dass in von ihnen unterzeichneten und beim Handelsregister eingereichten Dokumenten die Unterschriften geschwärzt werden.

Das Bundesamt für Justiz wird für bestimmte Rechnungslegungsunterlagen keine Ordnungsgeldverfahren einleiten.

Ist mein Unternehmen betroffen?

Am 1. Januar 2024 treten neue gesetzliche Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Die rechtlichen Änderungen gelten ohne Übergangsregelung auch für bereits bestehende GbR.

Im Rahmen der Digitalisierung im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften wurde nun per Gesetz die Möglichkeit zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften dauerhaft festgelegt.

Am 1. August 2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft. Hieraus ergeben sich für offenlegungspflichtige Unternehmen Änderungen, die bei Einreichung der Unterlagen zu berücksichtigen sind. Betroffen hiervon sind alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 begonnen haben.

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz wird im Wesentlichen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) werden zahlreiche weitere Gesetze geändert. Der Schwerpunkt der Reform betrifft aber die im BGB geregelte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).“

Die Abkürzung „gUG (haftungsbeschränkt)“ steht für „gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Der BGH sieht keine Gefahr der Irreführung des Publikums durch den Zusatz „g".

Der BGH hat sich mit den persönlichen Voraussetzungen für Geschäftsführer einer GmbH befasst und die sogenannten Inhabilitätsgründe ausgelegt.

Das Kammergericht Berlin (KG) entschied, dass allein aufgrund der behaupteten Vermögenslosigkeit eine GmbH ohne Einhaltung eines Sperrjahres im Handelsregister nicht gelöscht werden kann. Zunächst ist den Gläubigern der Gesellschaft Gelegenheit zu geben, ihre noch offenen Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend zu machen.