Handelsregistergebühren werden erhöht
Erhöhung der Handelsregistergebühren zum 1. Juni 2025
Zum 1. Juni 2025 wird die Handelsregistergebührenverordnung geändert. Mit dieser Änderung werden die Gebühren für Einträge ins Handelsregister erhöht.
Begründet wird die Anpassung mit dem gestiegenen Aufwand der Länder für den Betrieb der Registergerichte. Die neuen Gebührensätze gelten ab dem 1. Juni 2025.
Eine aktuelle Übersicht über die geänderten Gebühren finden Sie in der entsprechenden Veröffentlichung auf der Webseite des Bundesgesetzblatts.