Aktuelle Informationen
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Einwurf-Einschreiben kein Anscheinsbeweis für tatsächlichen Zugang
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Mai entschieden: Ein Einwurf-Einschreiben reicht nicht aus, um den Zugang eines Schreibens (im konkreten Fall ging es um die Einladung zum BEM-Gespräch) rechtssicher nachzuweisen. Zwar liegen noch keine Urteilsgründe vor. Die Zurückweisung der Revision an das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg durch das Bundearbeitsgericht ist jedoch wohl nicht anders zu deuten.
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Entgelttransparenzrichtlinie
Mehr Transparenz beim Gehalt kommt – und zwar bald: Deutschland muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis Juni 2026 umsetzen. Da die Gesetzesentwürfe voraussichtlich erst später vorliegen, bleibt Unternehmen nur begrenzt Zeit zur Vorbereitung.
Was Arbeitgeber jetzt wissen und vorbereiten sollten.
Was Arbeitgeber jetzt wissen und vorbereiten sollten.
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Kündigung trotz Übernahmezusage
Eine Zusage zur Übernahme nach der Probezeit schafft Vertrauen – doch was, wenn kurz darauf die Kündigung folgt? Ein aktuelles Urteil zeigt, warum das heikel werden kann.
Mutterschutzregelungen ausgeweitet
Bislang hatten Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden in vielen Fällen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Seit dem 1.6.2025 haben Frauen in größerem Maße Anspruch auf Mutterschutz. Hierüber möchten wir Sie informieren.