Aktuelles

"How to KV?"
Mit dem Kombinierten Verkehr (KV) können Sie schon heute Güter flexibel und nachhaltig transportieren. Aber wie funktioniert der „KV“? Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg lädt am 11.03.2025 zu einer Vernetzungsveranstaltung nach Stuttgart ein.

B 10: Ersatzneubau Albbrücke - dritte Bauphase
Beginn der dritten Bauphase am 2. Dezember 2024: Abbruch und Neubau des nördlichen Brückenüberbaus

BWIHK Projekt – Bündnis "Verkehrswende in der Arbeitswelt"
Entdecken Sie in der online Veranstaltungsreihe “Verkehrswende in der Arbeitswelt” die faszinierende Welt der Verkehrswende im Arbeitsalltag.

"How to KV?"
Mit dem Kombinierten Verkehr (KV) können Sie schon heute Güter flexibel und nachhaltig transportieren. Aber wie funktioniert der „KV“? Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg lädt am 11.03.2025 zu einer Vernetzungsveranstaltung nach Stuttgart ein.

Leitfaden zur "betrieblichen E-Mobilität" veröffentlicht
Die DIHK hat einen Leitfaden zur “betrieblichen E-Mobilität” veröffentlicht. Dieser soll als Hilfestellung für Unternehmen jeder Größe dienen.

Wiedereröffnung der grenzüberschreitenden Verbindung L87
Ursprünglich war aufgrund von Bauarbeiten an der Straßenbrücke am Wasserkraftwerk Gambsheim der Verkehr und die Grenzüberfahrt in diesem Bereich (L87/RD502) seit Montag, den 15. Juli 2024, 5:00 Uhr, für 6 Wochen gesperrt. Nun ist die Wiedereröffnung angekündigt.

Digitalisierung der Prüfung für Berufskraftfahrerqualifikation
Die Digitalisierung hält immer weiter Einzug in verschiedenen Bereichen. Auch im Prüfungsbereich ist es unser Ziel die Digitalisierung stetig umzusetzen.
Werkverkehr
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) unterscheidet zwei Bereiche, nämlich gewerblicher Güterverkehr und Werkverkehr. Im folgenden lesen Sie, was genau unter Werkverkehr fallen.
Klimaschutz: Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2023
Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hat in seinem neuesten Bericht festgestellt, dass der Verkehrs- und der Gebäudesektor erneut die Klimavorgaben verfehlt haben.

Meldung von Fahrzeugen für Handwerkerausnahme
Es gibt eine Konkretisierung zur Handwerkerausnahme bei der neugeordneten Mautpflicht, die ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten wird.
7. Regionalkonferenz Mobilitätswende
Am 4. Juni diskutieren Mobilitätsexpert*innen zum Thema "Kurs halten und finanzielle Herausforderungen meistern" im Palatin Wiesloch

Verschiebung der Mauteinführung auf Landesstraßen.
Eine aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit der Einführung der LKW-Maut auf den Landesstraßen in Baden-Württemberg geht zugunsten der Transportwirtschaft. Das Thema Sondermaut auf Landesstraßen wurde vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg kürzlich auf das Jahr 2027 verschoben. Dies ist eine erfreuliche Entscheidung, da rechtliche Grundlagen und technische Umsetzung umfangreiche Vorbereitungen erfordern, die vor 2027 nicht realisierbar sind.

Ausnahmen im Zuge der Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 3,5 t
Deutsche Bundestag hat am 20. Oktober 2023 das "Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" verabschiedet. Neben der CO2-Differenzierung wird die Mautpflichtgrenze ab dem 1. Juli 2024 von 7,5 auf mehr als 3,5 Tonnen versetzt. Ab dem 1. Juli 2024 tritt außerdem die "Handwerkerausnahme" in Kraft, bei der Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von der Lkw-Maut befreit werden, wenn sie für handwerkliche Tätigkeiten genutzt werden.
Neue Regelungen zur LKW-Maut: Was ändert sich?
LKW-Betreiber müssen sich auf eine Mauterhöhung auf den bundesweiten Fernstraßen einstellen, die in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt wird. Die genauen Eckdaten hierzu wurden am 14. Juni 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und treten zu bestimmten Zeitpunkten in Kraft.

Änderung durch das Mobilitätspaket I
Ab dem 21. Mai 2022 wird bei grenzüberschreitenden Transporten bereits ab einer zHm von mehr als 2,5t eine Genehmigungsabschrift notwendig.

IHK Karlsruhe gegen Arbeitgeberabgabe
Mobilitätspass sorgt für zusätzliche Bürokratie. Nach Ansicht der IHK Karlsruhe könnten mindestens zwei der vier möglichen Varianten erhebliche Mehrbelastungen für die Unternehmen auslösen.