Meldung von Fahrzeugen für Handwerkerausnahme

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Oktober 2023 dem "Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" zugestimmt, u.a. die Absenkung der Mautpflichtgrenze von 7,5 Tonnen auf mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse ab dem 1. Juli 2024 regelt.

Beschreibung


Zeitgleich mit der Absenkung der Mautpflichtgrenze von 7,5 Tonnen auf mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse ab dem 1. Juli 2024 tritt eine neue sog. „Handwerkerausnahme“ in Kraft. Nach dem zukünftigen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 10 des Bundesfernstraßenmautgesetzes sind Fahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen von der Lkw-Maut ausgenommen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden. Es handelt sich um die Berufe aus Anlage A zu § 1 Abs. 2 und Anlage B zu § 18 Abs. 2 der Handwerksordnung oder um mit dem Handwerk vergleichbare Berufe. Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.

Voraussetzungen


Ob die Voraussetzungen dieser Mautbefreiung vorliegen, kann nicht pauschal im Vorhinein beurteilt werden, sondern hängt von der konkreten Fahrt und den konkret beförderten Gütern ab. Detaillierte Auskünfte zur Lkw-Maut erteilt das zuständige Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Köln. 
Die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 3,5 Tonnen und die sog. "Handwerkerausnahme" werden erst zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Es gibt eine freiwillige Möglichkeit für Handwerksbetriebe ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse, wenn diese unter die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme fallen, bei der Mautsystembetreibergesellschaft Toll Collect GmbH als mautbefreit anzuzeigen. 
Weitere Infos zum Melden der Handwerksfahrzeuge

Liste der Handwerksberufe


Welche Handwerksberufe vom Maut befreit werden, können Sie als PDF rechts unter den weiteren Informationen entnehmen bzw.  hier.
Online Meldung

Hier geht es zur Online-Meldung der Handwerkerfahrzeuge zur Mautbefreiung.

FAQs


Weiterhin können Ihnen die FAQs zur Handwerkerausnahme helfen.