IHK Karlsruhe gegen Arbeitgeberabgabe

Mobilitätspass sorgt für zusätzliche Bürokratie

Der Mobilitätspass ist Bestandteil des Landesmobilitätsgesetzes, um neue Einnahmen für den ÖPNV zu erzielen – unabhängig von seiner tatsächlichen Nutzung, um seinen indirekten Nutzen zu bepreisen und mehr Menschen zum Umsteigen zu gewinnen. Nach Ansicht der IHK Karlsruhe könnten mindestens zwei der vier möglichen Varianten erhebliche Mehrbelastungen für die Unternehmen auslösen: Die Kfz-Nutzerabgabe als City-Straßenmaut in Kommunen sowie die Arbeitgeberabgabe für jeden Mitarbeitenden. Der Mobilitätspass birgt beim Modell City-Maut unkalkulierbare Risiken für die Innenstadtwirtschaft und belastet Unternehmen pauschal beim Modell Arbeitgeberabgabe. Die Wirtschaft finanziert die Landkreise und Kommunen und damit das ÖPNV-Angebot schon heute ganz wesentlich über die Gewerbesteuer.
„Die Gewerbesteuersätze sind in den letzten Jahren zum Teil erheblich angehoben worden, das heißt, die Gewerbetreibenden zahlen ohnehin schon mehr als vorher. Außerdem, ohne Bürokratie ist die Abgabe wahrscheinlich gar nicht umzusetzen und diese Mehr-Bürokratie ist unnötig und kostenintensiv“, erklärte IHK-Präsident Wolfgang Grenke in einem Beitrag für die Tagesschau am Montag, 8. April.
Die regionale Wirtschaft ist auf einen gut ausgebauten ÖPNV angewiesen. Nicht zuletzt für ein erfolgreiches betriebliches Mobilitätsmanagement. Das Angebot sollte daher weiter in Umfang und Qualität optimiert werden. Insbesondere auf eine gute Anbindung der Gewerbegebiete ist zu achten. 
Die IHK Karlsruhe unterstützt die Bemühungen der Stadt Karlsruhe für einen attraktiven ÖPNV. Dieser Ausbau darf jedoch nicht zu Lasten der Betriebe gehen und darf nicht zu mehr Bürokratie für die Unternehmen führen.