Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz

LKW-Betreiber müssen sich auf eine Mauterhöhung auf den bundesweiten Fernstraßen einstellen, die in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt wird. Die genauen Eckdaten hierzu wurden am 14. Juni 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und treten zu bestimmten Zeitpunkten in Kraft.
Die erste Änderung betrifft die Einführung einer CO₂-Differenzierung der LKW-Maut zum 1. Dezember 2023. Ab diesem Zeitpunkt wird ein neues Tarifmerkmal, die CO₂-Emissionsklasse, eingeführt, um umweltschonendere Fahrzeuge zu begünstigen. Je geringer der CO₂-Ausstoß eines LKWs ist, desto niedriger wird der Mautsatz sein. Dies soll Anreize für den Einsatz von klimafreundlicheren Fahrzeugen schaffen.
Zusätzlich wird die Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse ab dem 1. Dezember 2023 geändert. Bisher erfolgte dies anhand der sogenannten Partikelminderungsklasse (PMK), welche jedoch zukünftig entfallen wird. Fahrzeuge, die bisher in die Schadstoffklasse Euro 2 + PMK 1 eingestuft waren, werden ab Dezember 2023 in die Schadstoffklasse 2 fallen. Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 3 + PMK 2 werden dann der Schadstoffklasse 3 zugeordnet.
Die nächste grundlegende Änderung betrifft die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen. Ab dem 1. Juli 2024 werden auch diese LKWs mautpflichtig. Die Berechnungsgrundlage für die Mautpflicht ist das Gewicht des zugführenden Fahrzeugs oder der Zugmaschine. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den nachhaltigen Verkehr zu fördern und die daraus resultierenden Kosten gerechter zu verteilen.
Des Weiteren gibt es spezielle Mautbestimmungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Ab dem 1. Januar 2026 müssen LKWs, die emissionsfrei fahren, nur 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für Infrastrukturkosten entrichten, zusätzlich zu den Mautsätzen für Lärmbelastung und Luftverschmutzung. Damit sollen Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben gefördert werden.
Diese Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, den Straßengüterverkehr klimafreundlicher und nachhaltiger zu gestalten. Durch die Differenzierung der Mautsätze nach CO₂-Ausstoß und die Mautpflicht für schwerere Fahrzeuge sollen Anreize für umweltschonendere Transportlösungen geschaffen werden. Werkseitig mit CNG-/LNG-Antrieb ausgerüstete Lkw der Euro-Schadstoffklasse 6 werden im Januar 2024 mautpflichtig. Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025 mautbefreit. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, um Verkehrsbelastung durch Emissionen und Lärm zu reduzieren.
Weitere und detaillierte Informationen zu den genannten Änderungen können Sie von der Seite des Toll-Collects entnehmen.