Entwaldungsverordnung: Umsetzungsfrist verlängert
Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit, um die Entwaldungsverordnung (EUDR) umzusetzen. Diese Verordnung verbietet den Verkauf von Produkten in der EU, die aus Abholzungsgebieten stammen. Große Unternehmen müssen ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen.