Der Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau

Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Koalitionsvertrages der CDU, CSU und SPD zu den Themen Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderner Justiz:
Ziele der Koalition
  • Deutschland modernisieren und reformieren.
  • Vertrauen in den Staat stärken.
  • Effizienz, Digitalisierung und Bürgerorientierung im Mittelpunkt.
Staatsmodernisierung
  • Ambitionierte Reformagenda 2025 mit ressortübergreifenden Maßnahmen.
  • Einführung eines Effizienzfonds.
  • Verwaltung soll vernetzt, nutzerfreundlich und digital sein.
  • Verwaltungsleistungen werden antragslos, digital und barrierefrei angeboten („One-Stop-Shop“).
  • Einführung von Bürgerkonten und digitaler Identität.
  • Unternehmensgründungen sollen in 24 Stunden möglich sein.
Verwaltungsreform
  • Aufgabenkritik und Personaleinsparungen (mind. 8 Prozent bis 2029).
  • Reduktion der Beauftragten um ca. 50 Prozent.
  • Abbau von über 950 Bundesbehörden durch Zusammenlegungen.
  • Konzentration der Ministerien auf Kernaufgaben.
Zusammenarbeit und Führung
  • Ressortübergreifende Zusammenarbeit statt Silodenken.
  • Stärkung interdisziplinärer Projektteams.
  • Kulturwandel: moderne Führung, mehr Eigenverantwortung, Zielorientierung.
  • Attraktiver öffentlicher Dienst: flexible Arbeitszeiten, Diversität, Teilzeitführung.
Modernes Dienstrecht
  • Öffnung der Laufbahnen für andere Qualifikationen.
  • Leistungsorientierte Karriere- und Vergütungsmodelle.
  • Förderung von Rotation zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und EU.
Daten und KI
  • Bessere Datennutzung, Abbau von Hindernissen.
  • Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Prozessautomatisierung.
Gesetzgebung
  • Gesetze nur bei echter Notwendigkeit.
  • Praxischecks, Transparenz, Erfolgsindikatoren und Visualisierungen.
  • Streichung unnötiger Berichtspflichten.
  • Experimentierklauseln und Reallabore zur Förderung von Innovation.
Föderale Neuordnung
  • Zukunftspakt mit Ländern und Kommunen zur Aufgaben- und Kostenkritik.
  • Der Bund soll mehr Verantwortung für Digitalisierung übernehmen (Änderung Art. 91c GG).
Rechtsstaat und Demokratie
  • Stärkung des Rechtsstaatsbewusstseins und der repräsentativen Demokratie
  • Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.
  • Fortsetzung von Bürgerräten.
Bürokratierückbau
  • Sofortprogramm bis 2025, besonders für kleine und mittlere Unternehmen.
  • Abschaffung unnötiger Betriebsbeauftragter, Dokumentations- und Schulungspflichten.
  • LkSG (Lieferkettengesetz) wird durch ein vereinfachtes Gesetz ersetzt.
  • Bonpflicht abgeschafft, neue Kassenpflicht ab 2027 für größere Geschäfte.
  • Reduktion der Statistikpflichten und der Verwaltungsvorschriften um mind. 20 Prozent.
Infrastruktur-Zukunftsgesetz
  • Schnellere Planung und Genehmigung großer Infrastrukturprojekte.
  • Nutzung von Sonderregelungen wie im LNG-Beschleunigungsgesetz.
  • Vorhaben sollen als überragendes öffentliches Interesse rechtlich priorisiert werden.
Bürokratieabbau-Ziele
  • Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (ca. 16 Mrd. Euro) senken.
  • Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger & Verwaltung um mindestens 10Mrd. Euro reduzieren.
  • Jährliches Bürokratierückbaugesetz pro Ressort mit transparenter Umsetzung
Instrumente und Maßnahmen
  • Erhöhung von Schwellenwerten, Genehmigungsfiktionen, Bagatellgrenzen u.v.m.
  • Einführung eines digitalen Bürokratieportals für Hinweise aus der Praxis.
  • Praxischecks in allen Ministerien.
Modernisierung der Verwaltung
  • „Once-Only“-Prinzip: Daten nur einmal angeben.
  • Registermodernisierung, vernetzte Register auf souveränen Cloudplattformen.
  • Vereinfachung von Förderverfahren & Einführung einer zentralen Förderplattform.
Ehrenamt und Vereine
  • Bürokratieabbaugesetz für das Ehrenamt.
  • Erleichterte Gemeinnützigkeitsprüfung, höhere Ehrenamtspauschalen, vereinfachtes Vereinsrecht.
EU-Ebene
  • Unterstützung für „One in, two out“ auch auf EU-Ebene.
  • Verhinderung überbordender EU-Regulierung (z.B. EUDR, CSRD, CSDDD).
  • Keine Übererfüllung von EU-Recht in nationales Recht.
Justiz und Rechtsstaat
  • Pakt für den Rechtsstaat: Digitalisierung, Verfahrensbeschleunigung, Personalaufbau.
  • Einführung digitaler Rechtsverkehr & Nutzung von KI in der Justiz.
  • Online-Zivilverfahren, vereinfachte Klagezustellung & Verfahrenserleichterungen.
Vergaberecht und öffentliches Beschaffungswesen
  • Vereinfachung und Digitalisierung des Vergaberechts.
  • Erhöhung der Wertgrenzen für Direktvergaben (bis zu 100.000 Euro für Startups).
  • Einführung eines digitalen Marktplatzes („Kaufhaus des Bundes“) für Vergaben.
Datenschutz
  • Reform der Datenschutzaufsicht, Widerspruchslösungen statt Einwilligungen.
  • Bürokratieabbau bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten und KMU.
  • Nutzung aller DSGVO-Spielräume für Vereinfachung.
Planungs- und Genehmigungsverfahren
  • Pakt zur Verfahrensbeschleunigung: Genehmigungsfiktion, Stichtagsregelungen, Präklusion.
  • Verbandsklagerecht auf EU-Mindestmaß reduzieren.
  • UVP-Vereinfachung, Ersatz maroder Infrastruktur ohne neue Planfeststellung.
Sozialleistungsverwaltung
  • Vereinfachung und Bündelung von Verfahren und Zuständigkeiten.
  • Konzept bis Ende 2025 zur umfassenden Modernisierung.
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