Entwaldungsverordnung: Umsetzungsfrist verlängert
Unternehmen haben bis zum Jahresende Zeit, um die Entwaldungsverordnung (EUDR) umzusetzen. Diese Verordnung verbietet den Verkauf von Produkten in der EU, die aus Abholzungsgebieten stammen. Das EU-Parlament und der Rat konnten die vorläufige politische Einigung über die Verschiebung der Anwendung der Verordnung noch rechtzeitig erzielen. Große Unternehmen müssen ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen. Diese zusätzliche Zeit soll Unternehmen helfen, die Vorschriften von Anfang an reibungsloser umzusetzen. Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft braucht es nach wie vor eine grundlegende Überarbeitung der EUDR, bevor sie angewendet werden kann. Lesen Sie hierzu die Stellungnahme der DIHK.
Wie können sich Marktbeteiligte vorbereiten? Sie müssen sich im EU-Informationssystem registrieren und ihre Sorgfaltserklärungen abgeben. Die Sorgfaltserklärungen werden dann mit einer Referenznummer versehen. Diese Nummer begleitet das Produkt entlang der gesamten Lieferkette. Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten haben ebenfalls Zugriff auf die abgegebenen Erklärungen. Informationen zum IT-Tool wie Benutzeranweisungen und Antragsformulare für Schulungssitzungen sind hier zu finden: Online-Registrierung im Informationssystem.
Hilfsangebote gibt es außerdem bei den IHKs und beim Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte: Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte (Agentur für Wirtschaft & Entwicklung). Des Weiteren hat die EU-Kommission zur Unterstützung ein Leitliniendokument und FAQs veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist als Kontrollbehörde zuständig und ebenso Ansprechpartner.
