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Handels- und Gesellschaftsrecht

Kompass zeigt nach Süd-Ost © shutterstock.com

Ein Gründer oder Übernehmer eines Unternehmens hat die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen: Kleingewerbe, Einzelfirma, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH, UG, Aktiengesellschaft oder Genossenschaft. Wir helfen bei der Unterscheidung.

Mann und Frau in Diskussion © shutterstock.com

Eine GbR entsteht, wenn mindestens zwei natürliche oder juristische Personen einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Die Gesellschafter*innen müssen vereinbaren, zu einem gemeinsamen Zweck zusammenzuwirken und diesen zu fördern.

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Was sind GmbH und UG (haftungsbeschränkt) und wie lassen sich diese Gesellschaften gründen? Antworten finden Sie hier.

Papier-Schreibende © shutterstock.com

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbriefe gesetzliche Vorschriften beachten.

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Handelsvertreter*in ist gemäß § 84 HGB, wer als selbstständige*r Gewerbetreibende*r ständig damit betraut ist, für andere Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder in deren Namen abzuschließen.

Paragraf-Recht-Lupe © shutterstock.com

Das Ende einer GbR lässt sich in drei Phasen unterteilen: Auflösung, Auseinandersetzung und Vollbeendigung.

Paragraf-Recht-Lupe © shutterstock.com

Die Liquidation einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist an eine Reihe von Formalien gebunden, deren Einhaltung durch das Registergericht geprüft wird. Die Liquidation setzt einen Auflösungsbeschluss der Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung voraus.