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Nr. 2991106

Mitarbeiter finden

Männer schütteln Hände

Weil sie in Deutschland nicht fündig werden, besetzen auch mittelständische Unternehmen immer öfter offene Stellen mit Fachkräften aus dem Ausland.

Menschen verschiedener Nationalität in einer Reihe

Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Duldung dürfen nur beschäftigt werden, wenn die Ausländerbehörde zustimmt. Wer eine Aufenthaltserlaubnis hat, darf genauso beschäftigt werden wie einheimische Arbeitnehmende.