02.02.2023

Warenursprung und Präferenzen – Zollvorteile nutzen! - am 29. März

Mit einer Vielzahl von Ländern hat die Europäische Union Freihandelsabkommen abgeschlossen. Ein Haupteffekt dieser Abkommen ist die Gewährung sogenannter “Zollpräferenzen” im gegenseitigen Handel. Dadurch sinken die Zollsätze oder entfallen sogar komplett, allerdings nur für „präferenzielle Ursprungswaren“ der Vertragspartner. Im internationalen Geschäft ergeben sich dadurch teils enorme Wettbewerbsvorteile.
Der Exporteur hat die entsprechenden Nachweise des EU-Ursprungs beim Export zu erstellen. Dabei ist er in den meisten Fällen auch auf entsprechende Informationen seiner Vorlieferanten angewiesen. Diese erhält er in Form der Lieferantenerklärungen.
Welche Anforderungen müssen Hersteller und Händler erfüllen, um der Ware einen Präferenzstatus – den präferenziellen Ursprung – verleihen zu können? Dieser präferenzielle Ursprung ist sowohl vor der Ausstellung von Präferenzpapieren beim Export in Abkommensländer als auch vor der Ausstellung von Lieferantenerklärungen zu prüfen. Hierfür sind fundierte Kenntnisse im Umgang mit den Ursprungsregeln wichtig.
Themenübersicht:
  • Überblick über die bestehenden Präferenzsysteme für Ursprungswaren
  • Besonderheiten im Warenverkehr mit der Türkei
  • Bedeutung von Lieferantenerklärungen
  • Begriff „Ursprungsware“
  • Anwendung der Ursprungsregeln an praktischen Beispielen
  • Paneuropäische Kumulation / Paneuropäisch-mediterrane Kumulierung - PAN-EURO-MED
  • Ausstellung von Präferenzpapieren
Zielgruppe:
MitarbeiterInnen in Einkaufs-, Import- und Exportabteilungen, ZollsachbearbeiterInnen
Referent:
Winfried Steinebrunner, Diplom-Finanzwirt
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00 € inkl. MwSt. (Seminarunterlagen und Bewirtung inbegriffen)
Ort:
IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH
Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn
Raum: Bitte Tagesaushang beachten!

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