EU verabschiedet neue Sanktionen gegen Russland und Belarus
Sanktionen gegen Russland
- Sanktionen gegen 48 Personen und 35 Organisationen sowie Einrichtungen
- Verbot des Zugangs zu Häfen für weitere 74 Schiffe, die zu Putins Schattenflotte gehören, und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr
- Zum ersten Mal werden Transaktionsverbote für Kredit- oder Finanzinstitute außerhalb Russlands verhängt, die das „System for Transfer of Financial Messages (SPFS) nutzen
- Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für 53 neue Organisationen mit Sitz in Russland oder in Drittländern (China einschließlich Hongkong, Indien, Kasachstan, Singapur, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan)
- Erweiterung der Liste der verbotenen Ausfuhrgüter um bestimmte chemische Stoffe, Steuersoftware für CNC-Maschinen, Chromverbindungen für unbemannte Luftfahrzeuge
- Neue Beschränkungen für die Ausfuhr von Chemikalien, bestimmten Kunststoffen und Gummi, weitere Beschränkungen für die Einfuhr von Primäraluminium
- Verbot von Transaktionen mit Häfen, Schleusen und Flughäfen, die am Transfer von unbemannten Luftfahrzeugen, Raketen sowie an der Umgehung der Ölpreisobergrenze beteiligt sind
- Ausweitung des Flugverbots auf weitere Luftfahrtunternehmen sowie der Ausfuhr von Luftfahrtgütern und -technologie an russische Luftfahrtunternehmen und von ihnen kontrollierte Unternehmen; Verbot des Straßentransports von Gütern durch Unternehmen, die sich zu 25 % oder mehr in russischem Besitz befinden, und Verbot der Erhöhung des Anteils russischer natürlicher oder juristischer Personen auf über 25 %.
- Weitere Beschränkungen für Güter und Technologien, insbesondere Software für die Öl- und Gasexploration
- Weitere Verbote betreffen die Erbringung von Bauleistungen
Sanktionen gegen Belarus
Alle Sanktionen, die gegen die Russische Föderation verhängt wurden, gelten auch für die Republik Belarus, ebenso wie andere Maßnahmen wie etwa Beschränkungen bei der Bereitstellung von Dienstleistungen und Software, Wallets für Kryptowährungen und Transport.
Krim, Sewastopol und die von der Ukraine nicht-kontrollierte Gebiete
Weitere Beschränkungen für die Erbringung von Dienstleistungen, die Lieferung von Software für die Unternehmensverwaltung und die industrielle Entwicklung und Fertigung sowie die damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnisse. Das Sanktionsregime für die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete wird bis Februar 2026 verlängert.
Die entsprechenden Rechtsakte werden in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht.