EU-Konsultation zum CBAM

Die Europäische Union führt eine Konsultation zur Erweiterung des Geltungsbereichs des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus durch. Unternehmen und Verbände haben bis zum 26. August 2025 Zeit, sich an der Umfrage zu beteiligen.
Um das Risiko von CO₂-Verlagerungen zu verringern, zieht die EU-Kommission in Erwägung, den Anwendungsbereich des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf einige nachgelagerte Produkte auszudehnen. Letzteres tritt auf, wenn EU-Hersteller von nachgelagerten Produkten ihre Produktion ins Ausland verlagern, um eine höhere CO₂-Bepreisung zu vermeiden, oder wenn EU-Käufer auf Importe aus Drittländern mit einer schwächeren Klimapolitik ausweichen. Zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung von Umgehungen zielen auf Praktiken ab, die darauf ausgerichtet sind, die CBAM-Finanzverpflichtung ohne hinreichenden Grund oder wirtschaftliche Rechtfertigung zu umgehen.
Damit die Kommission das Feedback der Unternehmen und Verbände bei der Erarbeitung und Entwicklung dieser Initiative berücksichtigen kann, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meinung mitzuteilen.
Quelle: Europäische Kommission