08.03.2023

Hilfslieferungen in die Türkei

Die Tragödie im Erdbebengebiet in der Türkei und Syrien hat in der gesamten Welt Erschütterung ausgelöst. Rund 43.000 Opfer hat das Erdbeben bislang gefordert, die Zahl wird stetig nach oben korrigiert. Umso dringlicher ist die Unterstützung der Überlebenden und der Helfer, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten. Die Hilfsbereitschaft auch unter deutschen Unternehmen ist enorm. Wenn auch Sie sich engagieren möchten, finden Sie im Folgenden zahlreiche Informationen.
Geldspenden
In einem Austausch zwischen DIHK, der AHK Türkei und den IHKs verwies der türkische Botschafter Ahmet Basar Sen darauf, dass aktuell Geldspenden vor dem Hintergrund dieser humanitären Katastrophe sehr sinnvoll sind, da die vor Ort tätigen Hilfsorganisationen am besten abschätzen können, was in welcher Menge benötigt wird.
Die  AHK Türkei informiert umfassend über die Möglichkeiten, für die Erdbebenopfer in der Türkei zu spenden. Sie hat zahlreiche Informationen darüber zusammengetragen, was bei Spendenaktionen zu beachten ist. Auch das Deutsche Zentralinstituts für Soziale Fragen ( DZI), das das Spendensiegel vergibt, liefert Hinweise auf besonders förderungswürdige Hilfswerke und Tipps zum sicheren Spenden.
Sachspenden
Mit Unterstützung der DIHK und der Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels (AVE) hat zudem der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) folgende Informationen hinsichtlich der praktischen Durchführung von Hilfslieferungen in die Türkei zusammengestellt:

1.  Koordination durch das türkische Generalkonsulat

Laut Botschaftsangaben vom 2. März werden inzwischen vor allem provisorische Unterkünfte, Medikamente, medizinische Geräte sowie Anlagen zur Wasseraufbereitung benötigt. Informationen darüber, welche materielle Hilfe gebraucht wird und wie Unternehmen gezielt helfen können, erteilen das türkische Generalkonsulat und die türkische Botschaft in Berlin. Beide Institutionen bitten um schriftliche Anfragen an  konsulat.berlin@mfa.gov.tr beziehungsweise  botschaft.berlin@mfa.gov.tr. Telefonische Rückfragen sind unter +49 30 27898034 möglich.
Eine Liste aller türkischen Generalkonsulate in Deutschland finden Sie auf der  Website des Auswärtigen Amtes.

2.  Genehmigungspflicht für Straßengütertransporte in die Türkei (bilateral, CEMT)

Unternehmen, die auf eigene Rechnung einen Hilfstransport in die Krisenregion organisieren wollen, müssen eigentlich (auch wenn es sich um Hilfsgüter handelt) das CEMT-Genehmigungsverfahren beachten. CEMT-Genehmigungen für Hilfstransporte in die Türkei sind nach § 2 Abs. 1 GüKKostV kostenfrei (vergleiche  GüKKostV 1998 – Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr).
Aufgrund einer Ausnahmeregelung von türkischer Seite sind für  Hilfssendungen aus der EU jedoch aktuell  keine türkischen Transportgenehmigungen oder CEMT-Genehmigungen erforderlich. Unternehmen können sich bei der Einreise in die Türkei auf den "Code 10" berufen, der die "Beförderung von Medikamenten, medizinischer Ausrüstung und anderen Hilfsgütern in Notfällen, insbesondere bei Naturkatastrophen" von der Genehmigungspflicht befreit. Es sollte dringend ein  Nachweis mitgeführt werden, mit dem belegt werden kann, dass Hilfsgüter befördert werden.

3. LKW-Maut

In Deutschland besteht grundsätzlich eine  Ausnahme von der Mautpflicht für Hilfsgütertransporte für Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen zur Beförderung von humanitären Hilfsgütern, die der Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Bundesfernstraßenmautgesetz).
Nach  Auslegung des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM, früher Bundesamt für Güterverkehr, BAG) kann diese Ausnahme auch auf private Initiativen zur Versorgung der Bevölkerung im Zusammenhang mit einer akuten humanitären Katastrophe angewendet werden, wenn folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Hilfsorganisationen, Vereine, Städte, Gemeinden, Kirchen et cetera haben zu Lebensmittel- und Sachspenden für die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten aufgerufen.
  • Die Lebensmittel- und Sachspenden werden an Sammel- und Verteilungsstellen geliefert, die diese im Rahmen gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke an die notleidende Bevölkerung verteilen.
Vor diesem Hintergrund wird dringend empfohlen, die Sendungen in der Türkei an die genannten Koordinierungsstellen zu übergeben und nicht selbst in die Katastrophengebiete zu reisen.

4. Versicherung

Es wird empfohlen, mit dem Versicherer oder Versicherungsmakler zu klären, ob für die jeweilige Situation ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

5. Zollrechtliche Formalitäten

Bei der Beförderung von Hilfsgütern in die Türkei sind sowohl für die Ausfuhr aus der EU als auch für die Einfuhr in die Türkei Zollformalitäten zu beachten:
Ausfuhr von Hilfsgütern aus der EU
Über die zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben der EU bei Hilfslieferungen in die Türkei und nach Syrien informiert die deutsche Zollverwaltung in einer Fachmeldung.
Einfuhr von Hilfsgütern in die Türkei
Das türkische Zoll- und Handelsministerium hat am 7. Februar 2023 Hinweise zum Import von Hilfsgütern in die Türkei veröffentlicht:
Güter des täglichen Bedarfs und andere Güter, die in die Türkei eingeführt werden, um kostenlos an die durch das Erdbeben geschädigten Personen verteilt zu werden, unterliegen keinen Zöllen und formalen Anmeldungen, wenn die Empfänger öffentliche gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen sind. Hierunter fallen unter anderem:
  • AFAD
  • Ankara Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Şanlıurfa Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Kahramanmaraş Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Adıyaman Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Adana Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Hatay Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Diyarbakır Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
Den türkischen Zollstellen sind die Transportdokumente (falls vorhanden) vorzulegen sowie eine Warenaufstellung wie folgt:
Informationen zu 
Verkehrsmittel / Beförderung
Informationen über
eingehende Ladung
Landverkehr: Herkunftsland des LKW,   
Nummernschild;
Seeverkehr: Name des Schiffs und der   
Reederei
Luftverkehr: Flugnummer
Informationen zur Ware:
 
Warenbezeichnung
Menge
Gewicht
Quelle: ticaret.gov.tr
 
Quelle: DIHK, Zoll.de