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Die Unterrichtung nach § 34 a der Gewerbeordnung richtet sich an Beschäftigte in Bewachungsunternehmen.
Unterrichtung nach 34a GewO
Die Sachkundeprüfung muss grundsätzlich von jedem Bewachungsgewerbetreibenden erfolgreich absolviert werden.
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO)
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Befreiung von der Sachkundeprüfung und/oder Unterrichtung im Bewachungsgewerbe.
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