Befreiungen im Bewachungsgewerbe
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Befreiung von der Sachkundeprüfung und/oder Unterrichtung im Bewachungsgewerbe.
Für die Frage, ob eine Person aufgrund Ihrer Nachweise von der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung befreit ist, kommt es auf die genaue Tätigkeit als Angestellter an. Die zuständige Behörde entscheidet, ob die Person aufgrund der Nachweise und der konkreten Tätigkeit von der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung befreit ist.
Ausbildungsabschlüsse
Personen mit folgenden Ausbildungsabschlüssen sind von der Unterrichtung und Sachkundeprüfung befreit:
- Laufbahnprüfungen zumindest für den mittleren Polizeidienst und im Bundesgrenzschutz
- Laufbahnprüfungen für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie Feldjäger in der Bundeswehr
- Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Weiterbildungsabschlüsse
Personen sind von der Unterrichtung und Sachkundeprüfung befreit, wenn Sie einen der beiden folgenden Weiterbildungsabschlüsse erfolgreich bestanden haben:
- Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
- Meister für Schutz und Sicherheit
Hinweis: Für die Richtigkeit der in diesem Merkblatt enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.