12.03.2025
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach 34a GewO
1. Zielgruppe und Zweck der Unterrichtung
Die Unterrichtung nach § 34 a der Gewerbeordnung richtet sich an Beschäftigte in Bewachungsunternehmen. Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen, um sie in die Lage zu versetzten, eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben wahrzunehmen.
Bewachungsunternehmer dürfen Wachpersonen grundsätzlich nur dann beschäftigen, wenn diese vor Beginn der Tätigkeit mindestens an einer IHK-Unterrichtung erfolgreich teilgenommen haben.
2. Tätigkeitsbereiche
Für folgende Tätigkeiten bei Sicherheitsunternehmen ist die Unterrichtung Voraussetzung:
- Objekt-, Werkschutz,
- Revier-, Streifenwachdienst,
- Geld-, Werttransport,
- Empfangsdienst im Objektschutz
- Eventsicherheit
- etc.
Für einige Tätigkeiten ist die Unterrichtung nicht ausreichend, es muss dann die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO abgelegt werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite Für welche Tätigkeiten brauchen Sie die Unterrichtung, für welche die Sachkundeprüfung?
3. Inhalte des Unterrichtungsverfahrens
Folgende Sachgebiete sind Inhalt der Unterrichtung:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung und Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert wurde und durch aktive Unterrichtsbeteiligung sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen festgestellt wurde, dass der/die Teilnehmer/-in mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK darüber eine Bescheinigung aus.
4. Durchführung der Unterrichtung
Die Unterrichtung dauert 40 Unterrichtsstunden und findet in der Regel Montag bis Freitag statt. Es besteht eine 100 prozentige Anwesenheitspflicht.
5. Sprachkenntnisse
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Als Nachweis ist gegebenenfalls ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) vorzulegen.
6. Kosten
Neue Gebühren ab dem 01.01.2024
Unterrichtungsgebühr | 490,00 € |
Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt | 54,00 € |
Bei Rücktritt spätestens am fünften Kalendertag vor Unterrichtungsbeginn oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit wird eine Bearbeitungsgebühr von 54,00 € erhoben. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ohne Abmeldung fällt die volle Gebühr an. Mit der Einladung erhalten Sie einen Gebührenbescheid, der vor Unterrichtungsbeginn zu begleichen ist.
7. Online-Anmeldung
Für die Online-Anmeldung für die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link Anmeldeformular für die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe.
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der IHK auch eine Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständigen Behörden vor der Tätigkeitsaufnahme erfolgt. Dies setzt i.d.R. eine mindestens dreijährige Zeitspanne in Deutschland oder einem EU-Land voraus. Kürzlich eingereiste Personen, oder auch Personen mit einem ungeklärten Aufenthaltstitel, kann eventuell trotz vorhandener Qualifikation nach § 34a GewO die Tätigkeitsaufnahme durch die zuständigen Erlaubnisbehörden verweigert werden. Bitte klären Sie daher ggf. vor der Anmeldung bei der IHK, ob die Tätigkeit für Sie aktuell überhaupt möglich ist. Für die eindeutige Identifikation ist zudem am ersten Unterrichtstag ein gültiges Ausweisdokument erforderlich und vorzulegen.