01.02.2024

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO

1. Zielgruppe und Zweck der Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung muss grundsätzlich von jedem Bewachungsgewerbetreibenden und jedem Angestellten, der eine der folgenden Tätigkeiten ausüben will, erfolgreich absolviert werden:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem Verkehr (sog. Citystreife etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

2. Wer ist von der Sachkundeprüfung befreit?

Wer von der Sachkundeprüfung befreit ist, können Sie auf unserer Seite Befreiungsmöglichkeiten von der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe einsehen.
Für die Frage, ob die Person aufgrund Ihrer Nachweise (weiterhin) von der Sachkundeprüfung befreit ist, kommt es also auf die genaue Tätigkeit als Angestellter an. Hier muss der Arbeitgeber die Tätigkeitsnachweise an die Kommune als Erlaubnisbehörde schicken und dort angeben, welche Bewachertätigkeit die Person ausüben soll. Die Kommune entscheidet dann als Erlaubnisbehörde, ob die Person aufgrund der Nachweise und der konkreten Tätigkeit von der Sachkundeprüfung befreit ist.

3. Was ist der Inhalt der Sachkundeprüfung?

Inhalt der Sachkundeprüfung sind laut der Bewachungsverordnung folgende Sachgebiete, die auch im Rahmen der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe bei den Industrie- und Handelskammern behandelt werden:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
Für die schriftliche Prüfung werden aus diesen Sachgebieten bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben (zu bundeseinheitlichen Prüfungsterminen) gestellt.
In der mündlichen Prüfung liegt der Schwerpunkt auf den Sachgebieten
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
  • Datenschutzrecht und
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt

4. Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfungsteilnehmer.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Die Sachkundeprüfung hat insgesamt nur bestanden, wer sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Darüber stellt die IHK eine Bescheinigung aus, die als Nachweis der Sachkundevoraussetzungen der Behörde oder dem Arbeitgeber vorzulegen ist.

5. Kosten

Neue Gebühren ab dem 01.01.2024
Prüfungsgebühr (Gesamtprüfung)
190,00 €
Wiederholungsgebühr (mündliche Prüfung)
114,00 €
Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt
55,00 €
Bei Rücktritt spätestens am fünften Kalendertag vor Beginn der Sachkundeprüfung wird eine Bearbeitungsgebühr von 55,00 € erhoben. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ohne Abmeldung fällt die volle Gebühr an.
Durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei nachgewiesener Krankheit wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 55,00 € fällig. Mir der Einladung erhalten Sie einen Gebührenbescheid, der vor der Sachkundeprüfung zu begleichen ist.

6. Online-Anmeldung

Für die Online-Anmeldung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.