Landesentwicklung

Obwohl fast 30 Prozent der Bevölkerung Deutschlands in Kleinstädten lebt, wird deren raumstrukturelle Bedeutung vielfach unterschätzt. Dieses zeigt die aktuelle Untersuchung „Kleinstädte in Deutschland“ des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

Ein Fachbeitrag des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert in einer interaktiven Kartenanwendung über die aktuelle Flächennutzung Deutschlands. Zudem wird die Entwicklung wichtigster Indikatoren in den Jahren 2016-2019 erläutert.

Die Wirtschaft braucht einen schnellen, flächendeckenden und glasfasergetriebenen Breitbandausbau. Unzureichende Breitbandversorgung führt zu Standortnachteilen. Leistungsstarke Breitbandanschlüsse sind die Grundvoraussetzung dafür, die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können.

Das Niedersächsische Umweltministerium hat eine Übersichtskarte über alle rechtswirksam festgesetzten Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete in Niedersachsen veröffentlicht.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz stellt auf seiner Internetseite eine interaktive Umweltkarte über alle in Niedersachsen rechtswirksamen Schutzgebiete aus den Bereichen Natur, Wasser und Luft/Lärm bereit.

Bislang galt, dass die zulässige Größe von Verkaufsflächen des Einzelhandels grundsätzlich nur in Sondergebieten (SO) festgesetzt werden darf. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht eine abweichende, allerdings umstrittene Entscheidung getroffen.

Mit dem neuen Online-Atlas „Inkar“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung können für über 600 Indikatoren regions- und ortsbezogene Auswertungen erstellt werden. Das Angebot ist kostenfrei auch für kommerzielle Zwecke nutzbar.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat präzisiert, wann Einzelhandelsansiedlungen als „integriert“ einzustufen sind. Das Gericht konkretisiert damit die Zulässigkeitsvoraussetzungen großflächiger Einzelhandelsneuansiedlungen außerhalb von Innenstädten und Ortskernen.

Das OVG Lüneburg hat in einer Entscheidung zur Frage, wann ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb als Nahversorger einzustufen ist, die Aspekte fußläufige Erreichbarkeit, integrierte Lage und schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche genauer definiert.

Bei der Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben und besonders bei der Unterscheidung zwischen kleinflächigen Einzelhandelsansiedlungen („Läden") und Einzelhandelsgroßprojekten kommt es maßgeblich auf die Größe der Verkaufsfläche an. Doch was zählt dazu?

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg macht in einem aktuellen Urteil klar, dass sich Einzelhandelsgroßprojekte mit innenstadtrelevanten Kernsortimenten an zentrale Versorgungsbereiche „anschmiegen“ und sich diesen räumlich und arbeitsteilig unterordnen müssen.