Quartiersmanagement und BIDs

Quartiersmanagement

Nicht nur die Städte und ihre Zentren stehen vor großen Herausforderungen. Auch Quartiere verändern sich. In vielen Standorten gibt es erhebliche Probleme mit leerstehenden Ladenflächen. Die Diskussion über die zukünftige Bedeutung und Rolle des Handels für die Standorte ist in vollem Gange. Für die Förderung und nachhaltige Stärkung ihres Standortes setzen sich in der Regel ehrenamtlich geführte Stadtmarketing-Initiativen, Werbegemeinschaften, Handels- und Gewerbevereine und Quartiersinitiativen ein:
Mit Fördermitteln für die Standorte aus unterschiedlichen Quellen kann die Finanzierung örtlicher Aktivitäten des Quartiersmanagements unterstützt werden.
Für die Vermittlung von Informationen und Erfahrungen bzw. „good-practice“-Beispielen, bei konkreten Fragestellungen und Problemen und bei örtlichen Initiativen zur gezielten Neubesetzung leerstehender Läden und bei Initiativen zur Umstrukturierung der Quartiere bietet die IHK Hannover ihre Unterstützung an.
Die IHK Hannover bietet ferner einen Zertifikatslehrgang "Citymanager(in)/Quartiersmanager(in) (IHK)" an.

Business Improvement Districts (BIDs)

Bundesweit wird seit knapp 20 Jahren die Einrichtung sogenannter BIDs diskutiert. Dieses in den 70er Jahren in Nordamerika entwickelte und inzwischen in vielen Ländern weltweit angewandte Stadtentwicklungsinstrument hat in Deutschland 2005 (in Hamburg) zum ersten Mal eine landesgesetzliche Grundlage erhalten.
BIDs sind räumlich klar umrissene Areale (Quartiere) in Stadtzentren und Stadtteilen, ggf. aber auch in Wohn- oder Gewerbegebieten. In diesen werden in einem klar begrenzten Zeitraum in privater Eigeninitiative von Immobilieneigentümern und Gewerbebetreibenden sowie anderen vor Ort wirtschaftlich Aktiven quartiersangepasste Maßnahmen aus den Bereichen Bau- und Renovierungsmaßnahmen, Service und Marketing zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Stärkung des Standortes (revitalisieren, aufwerten, wertsteigernd wirken) durchgeführt. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit der Kommune. Diese Maßnahmen sollen "on top" zu kommunalen Leistungen und Angeboten wirken.
Finanziert werden die Maßnahmen durch eine verpflichtende Abgabe der Eigentümer im Quartier. Dazu benötigen die Initiatoren die Rückendeckung aus dem Quartier:
  • mindestens 15 % Unterstützung der Eigentümer des Quartiers zum Anschieben des Verfahrens;
  • max. 30 % Gegenstimmen (wenn die geplanten Maßnahmen und das Finanzierungskonzept sowie der Satzungsentwurf stehen und in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren bei allen Eigentümern im Quartier bekannt gemacht worden sind).
Auch die Kommune muss das Projekt mittragen, denn sie ist unverzichtbarer Partner (z. B. wenn es um Maßnahmen im öffentlichen Raum geht), sie ist als Aufsichtsorgan tätig, muss - wenn das öffentlich-rechtliche Verfahren positiv abgeschlossen ist - eine kommunale Satzung erlassen und schließt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Quartiersgemeinschaft ab, die für die Durchführung der Maßnahmen auch einen Aufgabenträger ins Boot holen kann. Last but not least erhebt die Kommune die Abgaben zur Finanzierung der Maßnahmen quartalsweise direkt bei den Eigentümern im Quartier.

BIDs in Niedersachsen

Link: BID-Historie Niedersachsen und Niedersächsisches Quartiersgesetz (NQG) sowie NQG-Umsetzung Link: NQG-Umsetzung: Erste BID-Quartiere starten durch Link: BID-Historie Niedersachsen Link: Niedersächsisches Quartiersgesetz (NQG)