Handel

Stadtmarketing

(Innen-)Städte und Stadtmarketing im Wandel

Stadtmarketing ist, wie auch das mit ihm verwandte Citymarketing/Citymanagement, ein wichtiges Instrument zur Förderung der Stadtentwicklung und zur Stärkung der nachhaltigen Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Gemeinden und (Innen-)Städten. Es erfordert gemeinschaftliches Handeln und die Bündelung von Ideen, Finanzmitteln etc. der Wirtschaft, der öffentlichen Hand und anderer Stakeholder.
Die Innenstädte und Ortskerne werden sich in ihren Strukturen in Richtung Multifunktionalität verändern. Außerdem werden smarte, digitale Instrumente verstärkt mit dem „analogen Offline“-Auftritt verknüpft werden. Gleichzeitig bleiben Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit, eine ungehinderte multimodale umweltfreundliche Erreichbarkeit und eine attraktive Gestaltung des öffentlichen Raums  wichtige Grundlagen einer starken attraktiven Innenstadt. Mit dem strukturellen und funktionalen Wandel in den (Innen-)Städten und der damit eng verknüpften zunehmenden Digitalisierung, die derzeit alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche erfasst, werden sich auch die Aufgabenfelder und Instrumente des Stadtmarketings und des Citymarketings/Citymanagements anpassen und verändern.
Die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern haben in ihrem Thesenpapier IHKN Fokus Niedersachsen „Zukunft Innenstadt – Chancen und Herausforderungen für Niedersachsens Innenstädte die aktuelle Lage der Stadt(teil-)zentren und Ortskerne analysiert. Für eine zukunftsfeste Entwicklung der Innenstädte in Niedersachsen stellen sie acht Handlungsfelder mit konkreten Maßnahmen vor.
Mit Finanzhilfen der Städtebauförderung und ergänzenden niedrigschwelligen Förderprogrammen unterstützen Bund und Land (teilweise in Co-Finanzierung von EU-Mitteln) die Städte und Gemeinden in ihren Bestrebungen, die Innenstädte und Ortskerne resilient aufzustellen. Die IHK unterstützt beratend Stadtmarketing-und Citymanagement-Prozesse in den Kommunen, führt IHK-Foren Stadtmarketing  durch und bietet den Zertifikatslehrgang "Citymanager(in)/Quartiersmanager(in) (IHK)"  an.

Standortgemeinschaften in der Region der IHK Hannover

Stadtmarketing-Initiativen, Werbegemeinschaften, Handels- und Gewerbevereine und Quartiersinitiativen setzen sich für die Förderung und Stärkung ihres Standortes ein. Eine Linkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 124 KB) mit einer Übersicht über die Standortgemeinschaften in der IHK-Region Hannover, die aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Fördermittel für die Standorte

I. Städtebauförderung

Mit Mitteln der Städtebauförderung werden sehr unterschiedliche Maßnahmen bezuschusst – vom Programm „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft“ über die Programme „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz im Quartier“, „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ bis hin zu beispielsweise den Programmen „Resiliente Innenstädte“ oder „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.

II. Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“

Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ umfasst 117 Millionen Euro aus der EU-Aufbauhilfe REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) und soll Kommunen dabei unterstützen, ihre Innenstädte mit auf die Situation vor Ort zugeschnittenen Konzepten zukunftssicher aufzustellen. Antragsberechtigt sind Städte und Samt- oder Einheitsgemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen mindestens ein Grundzentrum festgelegt ist, aber auch Verbünde von Einheits- oder Samtgemeinden mit insgesamt über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Im Wesentlichen geht es darum, die Städte und Gemeinden für die Zukunft zu ertüchtigen. Hierfür wurden sechs Handlungsfelder definiert:
  • Handlungsfeld 1: Konzepte und Strategien
  • Handlungsfeld 2: Maßnahmen gegen Leerstand und „Problemimmobilien“
  • Handlungsfeld 3: Handel und Dienstleistungen
  • Handlungsfeld 4: Kultur, Freizeit und Tourismus
  • Handlungsfeld 5: Natur und Klimaschutz
  • Handlungsfeld 6: Verkehr und Logistik
Ab 18. Oktober 2021 konnten die Städte und Gemeinden, die in das Programm aufgenommen worden sind, für konkrete Einzelprojekte Anträge bei der NBank, der Investitions- und Förderbank Niedersachsen, stellen. Die Frist des Durchführungszeitraumes für Vorhaben ist gemäß Ziffer 5.4 der Richtlinie weiterhin der 31.03.2023. Infolge der im Nds. Ministerialblatt Nr. 16/2022 S. 583 veröffentlichten Richtlinienänderung durch das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1036 KB) besteht nunmehr die Möglichkeit zur Beantragung einer verlängerten Projektlaufzeit über den 31.03.2022 hinaus. Für eine Verlängerung bis maximal zum 15.05.2023 sind eine entsprechende Begründung sowie ein durch die NBank zur Verfügung gestelltes Formular einzureichen. Eine Verlängerung bis maximal zum 15.08.2023 ist nur bei investiven Vorhaben mit einem Mindestumfang von 200.000 EUR möglich. Zusätzlich bedarf eine Verlängerung über den 15.05.2023 hinaus einer Zustimmung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Grundsätzlich haben die entsprechenden Verlängerungen eine verkürzte Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises für Antragstellende zur Folge.

III. Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen

Das Förderprogramm “Zukunftsräume Niedersachsen” zur Unterstützung für Innenstädte und Ortskerne wird auch im Jahr 2023 fortgesetzt. Der diesjährige Antragszeitraum läuft noch bis zum 28. April. In den letzten Jahren wurden mithilfe dieses Fördertopfes auch in den Städten und Gemeinden der IHK-Region Hannover viele Maßnahmen – häufig mit Fokus auf die Innenstädte und Ortskerne – umgesetzt. 16 der bisherigen 53 geförderten Projekte stammen aus dem Gebiet der IHK Hannover.
Grundsätzliches Ziel des Programms ist die Initiierung von Kooperationen und die Entwicklung von Projekten, die dazu beitragen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken. Die Zukunftsräume Niedersachsen sind bewusst als niedrigschwelliges Programm konzipiert, um Raum zum Experimentieren zu bieten und so innovative Konzepte zu fördern.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Programm richtet sich an niedersächsische Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und Samtgemeinden in ländlichen Räumen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen laut Landesraumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen bzw. laut Regionalem Raumordnungsprogramm (RROP) des jeweiligen Landkreises ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. Eine Kooperation mit der Nachbarkommune ist möglich.
Wie können Kommunen Teil des Programms werden?
Interessierte Kommunen sind aufgerufen, zunächst eine Interessensbekundung und erste Projektideen beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) einzureichen. Nach Aufnahme in das Programm können die vorgelegten Ideen zu einem ausführlichen Projektantrag weiterentwickelt werden. Bei Bedarf können die Kommunen hierfür auf einen dem Programm zugeordneten Expertenpool zurückgreifen.
Achtung: Der nächste Stichtag zum Einreichen der Förderanträge ist der 28. April 2023 – die vorgeschaltete Interessensbekundung muss dem ArL spätestens vier Wochen vor dem Projektantrag vorliegen!
Vordrucke und weitere Informationen hat das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung zusammengestellt.
Was und wie wird gefördert?
Gefördert werden sowohl konkrete Projekte (1) als auch Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung (3). Zudem kann eine Kommune, bevor sie einen konkreten Projektantrag stellt, bereits über eine Interessensbekundung Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Maßnahmen (2) beantragen.
  • Projektförderung (1):
    Die projektbezogene Förderquote liegt bei 60 Prozent, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bei 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Fördersumme pro Projekt (1) liegt zwischen 75.000 und 300.000 Euro und die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre.
  • Förderung von Beratungsleistunden (2):
    Für die Ausarbeitung der Projekte können jeweils bis zu 6 Beratungstage mit je 1.200 Euro Kosten finanziert werden.
  • Förderung von Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung (3):
    Die Fördersumme ist auf bei maximal 200.000 Euro und die Projektlaufzeit auf 2 Jahre begrenzt. Eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr kann hier 12 Monate nach Beginn der Laufzeit beantragt werden. Für die Förderung von Personalausgaben ist das Einreichen einer Interessensbekundung vor dem Projektantrag nicht erforderlich.
Damit wird der seit vielen Jahren an das Land adressierte Wunsch der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern, Förderausgaben auch für einen “Innenstadt-Kümmerer” geltend machen zu können, erfüllt.

IV. EFRE-Programm „Resiliente Innenstädte“

Das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ soll mittleren und größeren niedersächsischen Städten und Gemeinden eine behutsame Umgestaltung der Innenstädte ermöglichen. In einem Wettbewerbsverfahren können 36 Städte und Gemeinden ab 14. Oktober 2021 bis 21. April 2022 integrierte Strategien für Resiliente Innenstädte erstellen und sich damit um Aufnahme in das Programm bewerben. Darunter sind 9 Oberzentren und 7 Mittelzentren mit oberzentralen Teilfunktionen und/oder Große selbständige Städte in der SER, den Amtsbereichen der Ämter für regionale Landesentwicklung (ARL) Braunschweig, Leine-Weser, Weser-Ems, sowie 2 Oberzentren und 18 Mittelzentren in der ÜR (dem Amtsbereich Lüneburg). Eine unabhängige Jury kommt am 8. und am 9. Juni 2022 in Hannover zusammen und wird die zum Stichtag 21.04.2022 eingereichten Strategien sichten. 15 Städte und Gemeinden werden danach auf Grundlage ihrer eigenen Strategien und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft Projekte umsetzen können. Die Auswahl erfolgt nach regionalen Quoten: von den neun Kommunen aus der SER (je 4,2 Mio. Euro Budget für die Förderperiode, Förderquote: 40 %) kommen drei aus dem ARL-Bezirk Braunschweig, zwei aus dem Bezirk Leine-Weser und vier aus dem Bezirk Weser-Ems, während die übrigen sechs aus der ÜR (ARL Lüneburg; je 3,95 Mio. Euro Budget für die Förderperiode, Förderquote: 60 %) kommen. Die Verwaltungsbehörde EFRE / ESF trifft die finale Entscheidung über die Auswahl der Städte auf Grundlage der Jury-Empfehlungen. Die Bescheiderstellung zur Aufnahme in das Programm und Reservierung der Budgets für die Kommunen soll noch vor den Sommerferien 2022 erfolgen. Zur Strategieumsetzung: Die Beantragung aller Einzelvorhaben bei der NBank erfolgt bis Ende der EU-Förderperiode 2027 (+). 
Umfassende Informationen zum Förderprogramm und die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der nachstehend verlinkten Internetseite des Landes zum Programm „Resiliente Innenstädte“.

V. Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren

Das Bundesministerium des Innern (BMI) stellt für das Programm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" 250 Mio. Euro bereit. Es sollen Modellprojekte finanziert werden, die innovative und experimentelle Vorhaben umsetzen, um zukunftsfähige und praxisnahe, fachübergreifende, kommunale Strategien und Konzepte für lebendige Zentren von morgen zu entwickeln. Bis zum 17. September 2021 konnten Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung eingereicht werden. Der Projektaufruf richtete sich an alle Städte und Gemeinden in Deutschland. Mittlerweile ist die Auswahl der für das Antragsverfahren vorgesehenen Kommunen erfolgt. Nach Auswertung der Projektvorschläge wurde eine Auswahl an 238 Vorhaben getroffen, die für das formale Zuwendungsverfahren vorgesehen sind. In diesem gilt es nun, die Interessensbekundungen weiter zu entwickeln und im Rahmen der formalen Zuwendungsanträge auszuarbeiten. Von den 25 Kommunen aus Niedersachsen stammen drei aus dem IHK-Bereich Hannover: Hildesheim (Nr. 117), Stadthagen (Nr. 126) und die Gemeinde Wedemark (Nr. 130).
Auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das das Programm im Auftrag des BMI umsetzt,  finden Sie weiterführende Informationen und es werden häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Teilnahme an dem Bundesprogramm gezielt beantwortet sowie beispielhaft ein Rechenbeispiel zur finanziellen Förderung vorgestellt. Das Bundesprogramm flankiert die Bund-Länder-Städtebauförderung und die Innenstadtstrategie des Beirates Innenstadt beim BMI.

Informationsquellen

Organisationen


Stand: 16.10.2023