Handel
BID-Historie Niedersachsen
Das Konzept der Business Improvement Districts (BIDs) wird in Niedersachsen seit 2003 immer wieder diskutiert.
Aber während Hamburg schon 2005 als erstes Bundesland ein BID-Gesetz erlassen hat, und dort mit dem BID Sachsentor in Bergedorf das erste BID Europas realisiert wurde, wählte Niedersachsen, nach zwischenzeitlicher BID-Befassung im Landtag (2005-2007), in den Jahren 2007-2010 zunächst den Weg über den auf Freiwilligkeit basierenden Wettbewerb Quartiersinitiative in Niedersachsen (QiN).
Seit 2014 nahm dann das federführende Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die BIDs wieder stärker in den Fokus. 2017 war bereits einmal ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden, der aber in Folge der vorzeitigen Auflösung des Landtags nicht mehr verabschiedet werden konnte. Im Herbst 2019 wurde ein neuer Gesetzentwurf für ein „Niedersächsisches Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (NQG)“ vom Kabinett zur Verbandsanhörung freigegeben. Am 24. März 2020 hat das Kabinett den Gesetzentwurf für ein Niedersächsisches Quartiersgesetz in den Landtag eingebracht. Mit dem Beschluss des Niedersächsischen Quartiersgesetzes (NQG) durch das Landtagsplenum am 28. April 2021 folgte Niedersachsen dem Beispiel von mittlerweile zehn Bundesländern, die bereits länderspezifische Regelungen erlassen haben. Anfang Mai 2021 ist mit dem NQG eine landesgesetzliche Regelung in Kraft getreten als Voraussetzung dafür, auf der Ortsebene basierend auf einer kommunalen Satzung Business Improvement Districts realisieren zu können.
Die IHK Niedersachsen (IHKN) hat sich im Verlauf der Gesetzgebungsverfahren aktiv eingebracht. Zentrale Forderungen:
- Anschubfinanzierung für die Startphase der BIDs, in der auch bereits Kosten für Gutachten, Berater oder Organisation anfallen.
- Einrichtung regionaler Koordinierungs- und Beratungsstellen für die Quartiere und die Kommunen.
- Regelungen zur frühzeitigen Übermittlung aussagekräftiger Daten zum Quartier an die Antragsteller für die Erstellung eines tragfähigen Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts und für die Abgabenberechnung.
Auch hatte die IHKN auf die politische Diskussion zur Findung einer neuen Grundsteuerbemessungsgrundlage (anstelle des Einheitswertes) und die Konsequenzen für den im NQG vorgesehenen Maßstab Einheitswert hingewiesen und alternativ die Verwendung des Begriffes Grundsteuerwert empfohlen. Wichtig wäre aus Sicht der IHKN daneben u. a. auch, den BID-Quartieren einen Status als „Träger öffentlicher Belange“ für die Vertretung unmittelbar betroffener eigener Belange einzuräumen, Aussagen zur Verlängerung der Laufzeit eines BIDs zu treffen, als Anlage zum Gesetz einen BID-Muster-Antrag und eine BID-Muster-Satzung zur Orientierung beizufügen und eine Evaluierung des Gesetzes spätestens nach drei Jahren vorzusehen.
Stand: 25.07.2024