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NQG-Umsetzung: Erste BID-Quartiere starten durch
Nach dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Quartiersgesetzes im Mai 2021 sind in den Jahren 2021 und 2022 in zwei Wettbewerben Mittel zur Anschubfinanzierung in der Startphase von (Pilot-)Quartiersgemeinschaften ausgelobt worden. Insgesamt wurden 15 Projekte prämiert, darunter (in 2021) auch drei Projekte aus dem Bereich der IHK-Hannover: Göttingen, Hildesheim und Neustadt a. Rbge. Zur Unterstützung der (Pilot-)Quartiersgemeinschaften und neuer Interessenten hat die IHK Niedersachsen einen Leitfaden erarbeitet. Am 1. April 2024 ist in Göttingen die erste Quartiersgemeinschaft auf Basis des Niedersächsischen Quartiersgesetzes gestartet.
Wettbewerb „Pilot-Quartiersgemeinschaften“
Der Wettbewerb richtete sich an private Initiativen, die eine Quartiersgemeinschaft bilden und ihr Quartier auf der Grundlage des Niedersächsischen Quartiersgesetzes (NQG) aufwerten möchten. Für die Jahre 2020 und 2021 hatte das Land Niedersachsen insgesamt 800.000 Euro zur Verfügung gestellt. Am 18. Oktober 2021 hatte eine Jury die 13 besten Modellprojekte ausgewählt; diese erhalten nun eine Anschubfinanzierung von maximal bis zu 40.000 Euro pro Projekt. Insgesamt werden an die Modellprojekte 370.000 Euro ausgereicht. Am 24. November 2021 erfolgte die Prämierung. Am 14. Oktober 2022 sind nach einem weiteren Wettbewerb „Quartiersgemeinschaften in Niedersachsen“ zwei weitere Projekte ausgezeichnet worden.Folgende Pilot-Quartiersgemeinschaften wurden 2021 prämiert:
- Bad Laer: Ortzentrum
- Badbergen: Energieeffiziente Aufwertung des Quartiers
- Buchholz: Kooperatives Gewerbegebietsmanagement
- Fallersleben: Initiative schönes Fallersleben
- Göttingen: NQG-Quartier für Göttingens A-Lage
- Helmstedt: Auf dem Weg zum "BID Neumärker plus"
- Hildesheim: Quartiersgemeinschaft Osterstraße & Ostertor
- Neustadt: Marktstraße Plus
- Oldenburg: Stärkung der Einzelhandelsstruktur Quartier Haarenstrasse und Julius-Mosen-Platz
- Osnabrück: Heger-Tor kreativ
- Stade: BID Pferdemarkt und BID Große Schmiedestraße
- Wallenhorst: Wir im Quartier
Die Präsentation enthält die inhaltlichen Eckdaten der Bewerbungen aller 13 NQG-Siegerprojekte und wird mit deren Zustimmung veröffentlicht.Erste Impressionen der Prämierung stehen auf der IHKN-Website.Organisiert und durchgeführt wurde der Wettbewerb gemeinsam vom Ministerium für Umwelt, Bauen, Energie und Klimaschutz (MU) mit der IHK Niedersachsen (IHKN), der NBank und Stadt + Handel als landesweite NQG-Servicestelle. Hier werden die Initiativen und Quartiersgemeinschaften bei den wichtigsten Fragen zur Gründung eines „BIDs“ beraten.Regionaler Partner ist zudem die jeweilige Industrie- und Handelskammer und somit auch die IHK Hannover.Folgende weitere Quartiersgemeinschaften wurden 2022 prämiert:
Insgesamt gehen Fördermittel in Höhe von rund 80.000 Euro an die Juister Initiative „Wohnquartier Bant Eyland“, die mit einem energieeffizienten Konzept zur Schaffung von Wohnraum auf der Insel überzeugen konnte sowie an die Initiative „Vosshusen Einkaufszentrum“ aus Neu Wulmstorf, die den Fokus auf eine nachhaltige und barrierefreie Umgestaltung des Ortskerns legt. Nachdem die beiden Initiativen am 28. September 2022 nach Abschluss des vom 15. Juli bis 9. September dauernden Wettbewerbs von einer hochkarätig besetzten Jury bewertet worden waren, fand am 14.10.2022 die Prämierung der beiden Quartiersgemeinschaften im Umweltministerium statt.- Präsentation „Prämierung der Siegerprojekte „Quartiersgemeinschaften in Niedersachsen 2022“
- Gruppenfoto 2022 der Sieger mit Minister Lies und den Projektakteuren von MU, IHKN und Stadt + Handel
- Pressemitteilung des MU: Lies: „Durch diese Projekte wird Niedersachsen noch etwas lebenswerter“ | Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Organisiert und durchgeführt wurde der Wettbewerb gemeinsam vom Ministerium für Umwelt, Bauen, Energie und Klimaschutz (MU) mit der IHK Niedersachsen (IHKN), der NBank und Stadt + Handel als landesweite NQG-Servicestelle. Hier werden die Initiativen und Quartiersgemeinschaften bei den wichtigsten Fragen zur Gründung eines „BIDs“ beraten. Kontakt auf. Regionaler Partner ist zudem die jeweilige Industrie- und Handelskammer und somit auch die IHK Hannover.
Göttingen: Erste Quartiersgemeinschaft Niedersachsens am 1.4.2024 gestartet
In Göttingen ist am 1. April 2024 die erste Quartiersgemeinschaft an den Start gegangen, die auf dem Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG) basiert. Der Rat der Stadt Göttingen hatte am 16. Februar 2024 die Quartierssatzung Weender Straße / Kornmarkt einstimmig beschlossen.Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in dem abgegrenzten Innenstadt-Quartier investieren in den kommenden fünf Jahren eine knappe Million Euro in mehrere Handlungsfelder, um die Göttinger City attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.Das als Anlage 3 der Satzung beigefügte Handlungskonzept für das NQG-Quartier Weender Straße / Kornmarkt Göttingen des Fördervereins Weender Straße / Kornmarkt e. V. in aktueller Fassung vom 12. Dezember 2023, das den Maßnahmen- und Finanzierungsplan inkl. der weiteren Punkte Ausgangssituation, Zielsetzungen, Gebietsgrenzen, geplante Geltungsdauer und Handelnde Akteure enthält, ist sehr durchdacht und differenziert ausgearbeitet und so konzipiert, dass die Innenstadt des Oberzentrums Göttingen und hier insbesondere die im abgegrenzten NQG-Gebiet gelegenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die dort tätigen Gewerbetreibenden und Freiberuflerinnen und Freiberufler und in weiteren Wirtschaftsbereichen wie dem Handwerk aktiv Tätigen sowohl kurzfristig, als auch mittel- und langfristig Vorteile aus den Wirkungen der vorgestellten Maßnahmen werden ziehen können. Die auf Kooperation ausgelegten Maßnahmen können zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit von Stadt Göttingen, Pro City und der Quartiersgemeinschaft des abgegrenzten NQG-Quartiers, dem Förderverein Weender Str. / Kornmarkt e.V., führen. Die Bausteine des Maßnahmenplans in den fünf Investitionsfeldern sind sehr zielführend zur auch nachhaltigen Stärkung des Quartiers und seiner zukunftsorientierten Weiterentwicklung, aber auch der gesamten Innenstadt Göttingens.Die beschlossene Quartierssatzung „Weender Straße / Kornmarkt“ enthält neben einer Präambel formal mit den sechs Paragrafen für die Themen § 1 Geltungsbereich; § 2 Aufwertungsmaßnahmen, Kosten, Mittelverwendung; § 3 Abgabenerhebung; § 4 Verteilungsmaßstab und Verteilungsschlüssel; § 5 Abgabenpflichtige und Ausnahmen von der Abgabepflicht sowie § 6 Geltungsdauer die wesentlichen im § 9 NQG genannten Inhalte.Einzelne Fakten im Überblick:- Quartiersgemeinschaft: Förderverein Weender Straße / Kornmarkt e. V.
- Abgrenzung Quartier: Zusammenhängender Straßenabschnitt in der A-Lage Göttingens (Grenze im Norden: Jüdenstraße/Stumpfebiel; Süden: Groner Straße/Lange-Geismar-Straße)
- Aufwertungsmaßnahmen in fünf Investitionsfeldern:
- Wohlfühlatmosphäre im öffentlichen Raum
- Kunden- und Besucherservices
- Veranstaltungen und Inszenierung
- Innenstadt- und Quartierswerbung
- Quartiersmanagement
- Geplante abgabenrelevante Gesamtkosten: 997.790 Euro (für Maßnahmen: 883.000 Euro; Finanzreserve: 10 % (88.300 Euro) und Verwaltungskostenpauschale: 3 % (26.490 Euro))
- Neuberechnung der Gesamtkosten anhand vorläufiger Abgabenberechnung auf Basis „Orientierung der Bemessung des angemessenen Teils an 15 % des Einheitswertes, oder, sofern ein Grundsteuerwert festgestellt ist, an einem entsprechenden Teil dieses Wertes“: 952.930 Euro (inkl. Finanzreserve: 10 % und Verwaltungskostenpauschale: 3 %).
- Inkrafttreten der Satzung: 01.04.2024
- Dauer: 5 Jahre
- Verteilungsmaßstäbe und Verteilungsschlüssel“: Als Verteilungsmaßstäbe wurden die „Grundstücksfläche“ und die „Grundstückslänge an der Erschließungsanlage (§ 127 Abs. 2 BauGB)“ gewählt im Verhältnis (=Verteilungsschlüssel) 50:50.
- Widerspruchsquorum: Widersprüche von 18,84 % der (Mit)Eigentümer:innen von Grundstücken im Quartier, deren Gesamtfläche 23,13 der Gesamtgrundstücksfläche im Quartier beträgt.
Beschlussvorlage zur Satzung über die Festlegung des Quartiers „Weender Straße / Kornmarkt“ nach dem Niedersächsischen Quartiersgesetz sowie Satzung über die Festlegung des Quartiers „Weender Straße / Kornmarkt“ nach dem Niedersächsischen QuartiersgesetzHinweise: Das Göttinger Quartier gehörte zu den 13 prämierten Pilot-Quartiersgemeinschaften, die sich 2021 erfolgreich am Wettbewerb des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Förderung der Initiativen in der Startphase mittels einer Anschubfinanzierung beteiligt hatten (in 2021 und 2022 insgesamt 15 Quartiersgemeinschaften).Am 24.10.2023 erfolgte die Bekanntmachung bzw. die Auslegung der Quartierssatzung (bis zum 22.12.2023). Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat auch die IHK Hannover eine Stellungnahme abgegeben.Quartiersgemeinschaften nach dem Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG) sind in einzelnen anderen Bundesländern und international als Business Improvement Districts (BID) bekannt, in manchen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen unter dem Begriff ISG, in Schleswig-Holstein als PACT, in Hessen als INGE.IHKN-Leitfaden zum Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG)
Zur Unterstützung dieser Quartiere und der in ihnen für die BID-Umsetzung zu gründenden Quartiersgemeinschaften (aktuell noch „BIDs to come“) und neuer weiterer Interessenten hat die IHK Niedersachsen einen Leitfaden erarbeitet:- IHKN-Leitfaden zum Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG) - Informationen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, Quartiersgemeinschaften und Kommunen (PDF)
- FAQ zum Niedersächsischen Quartiersgesetz
Rund um die Umsetzung der Regelungen des Niedersächsischen Quartiersgesetzes ergeben sich immer wieder Fragen. In der verlinkten Zusammenstellung von FAQs werden Fragen und Antworten zum NQG und zur NQG-Förderung überwiegend vom Umweltministerium und von der N-Bank beantwortet.
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BID-Historie Niedersachsen
Das Konzept der Business Improvement Districts (BIDs) wird in Niedersachsen seit 2003 immer wieder diskutiert.Aber während Hamburg schon 2005 als erstes Bundesland ein BID-Gesetz erlassen hat, und dort mit dem BID Sachsentor in Bergedorf das erste BID Europas realisiert wurde, wählte Niedersachsen, nach zwischenzeitlicher BID-Befassung im Landtag (2005-2007), in den Jahren 2007-2010 zunächst den Weg über den auf Freiwilligkeit basierenden Wettbewerb Quartiersinitiative in Niedersachsen (QiN).Seit 2014 nahm dann das federführende Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die BIDs wieder stärker in den Fokus. 2017 war bereits einmal ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden, der aber in Folge der vorzeitigen Auflösung des Landtags nicht mehr verabschiedet werden konnte. Im Herbst 2019 wurde ein neuer Gesetzentwurf für ein „Niedersächsisches Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (NQG)“ vom Kabinett zur Verbandsanhörung freigegeben. Am 24. März 2020 hat das Kabinett den Gesetzentwurf für ein Niedersächsisches Quartiersgesetz in den Landtag eingebracht. Mit dem Beschluss des Niedersächsischen Quartiersgesetzes (NQG) durch das Landtagsplenum am 28. April 2021 folgte Niedersachsen dem Beispiel von mittlerweile zehn Bundesländern, die bereits länderspezifische Regelungen erlassen haben. Anfang Mai 2021 ist mit dem NQG eine landesgesetzliche Regelung in Kraft getreten als Voraussetzung dafür, auf der Ortsebene basierend auf einer kommunalen Satzung Business Improvement Districts realisieren zu können.Die IHK Niedersachsen (IHKN) hat sich im Verlauf der Gesetzgebungsverfahren aktiv eingebracht. Zentrale Forderungen:
- Anschubfinanzierung für die Startphase der BIDs, in der auch bereits Kosten für Gutachten, Berater oder Organisation anfallen.
- Einrichtung regionaler Koordinierungs- und Beratungsstellen für die Quartiere und die Kommunen.
- Regelungen zur frühzeitigen Übermittlung aussagekräftiger Daten zum Quartier an die Antragsteller für die Erstellung eines tragfähigen Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts und für die Abgabenberechnung.
Auch hatte die IHKN auf die politische Diskussion zur Findung einer neuen Grundsteuerbemessungsgrundlage (anstelle des Einheitswertes) und die Konsequenzen für den im NQG vorgesehenen Maßstab Einheitswert hingewiesen und alternativ die Verwendung des Begriffes Grundsteuerwert empfohlen. Wichtig wäre aus Sicht der IHKN daneben u. a. auch, den BID-Quartieren einen Status als „Träger öffentlicher Belange“ für die Vertretung unmittelbar betroffener eigener Belange einzuräumen, Aussagen zur Verlängerung der Laufzeit eines BIDs zu treffen, als Anlage zum Gesetz einen BID-Muster-Antrag und eine BID-Muster-Satzung zur Orientierung beizufügen und eine Evaluierung des Gesetzes spätestens nach drei Jahren vorzusehen. -
Niedersächsisches Quartiersgesetz (NQG)
In Niedersachsen ist Anfang Mai 2021 mit dem Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG) eine landesgesetzliche Regelung in Kraft getreten. Damit ist die rechtliche Grundlage geschaffen worden, um auf der Ortsebene - basierend auf einer kommunalen Satzung - Business Improvement Districts realisieren zu können.Die Regelungen des Gesetzes stichwortartig im Überblick:
- Zielsetzung des Gesetzes:
Förderung der gemeinsamen, eigenverantwortlichen Durchführung von quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen durch private Initiativen (Quartiersgemeinschaften) zur Stärkung und Entwicklung städtebaulich bedeutsamer Bereiche. - Beispielhafter Katalog mit neun quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Quartiers und Stärkung seiner Funktionen:
- Konzepte für die Entwicklung des Quartiers, Baumaßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Raums oder des Wohnumfeldes, Baumaßnahmen an oder in Gebäuden, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit oder Sicherheit, Unterstützung bei der Bewirtschaftung von Grundstücken, Leerstandsmanagement, Einrichtung von Coworking-Räumen sowie Werbemaßnahmen, Marketing und Veranstaltungen.
- Mögliche Gebietstypen für ein BID-Quartier, das auf schriftlichen Antrag einer Quartiersgemeinschaft von der zuständigen Gemeinde durch Satzung festgelegt werden kann:
- Bereiche der Innenstadt, eines Ortszentrums, eines Stadtteilzentrums, eines Gewerbegebiets, ein Wohnquartier oder ein sonstiger für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamer Bereich.
- Voraussetzungen für eine Quartierssatzung:
- Schriftlicher Antrag einer Quartiersgemeinschaft bzw. des von ihr mit der Durchführung der quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen beauftragten Aufgabenträgers auf Erlass einer Quartierssatzung mit entsprechenden erforderlichen und beurteilungsfähigen Unterlagen und Begründung für räumliche Abgrenzung, Zeitraum für Erhebung der Abgabe und Maßnahmen- und Finanzierungskonzept;
- Beteiligungsquorum: Unterstützung des Antrags durch mindestens 15 Prozent der im vorgesehenen Quartier gelegenen Grundstücke und wenn Gesamtfläche dieser Grundstücke mindestens 15 Prozent der Gesamtgrundstücksfläche im Quartier beträgt;
- Feststellung der Eignung zur Stärkung des Quartiers: räumliche Abgrenzung, Zeitraum für Erhebung der Abgabe, Maßnahmen- und Finanzierungskonzept für quartiersbezogene Aufwertungsmaßnahmen;
- Übereinstimmung der quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen mit städtebaulichen Zielen der Gemeinde;
- keine erhebliche Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch die quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen;
- Widerspruchsquorum: Weder ein Widerspruch gegen den Erlass der Satzung von mehr als 30 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer der im vorgesehenen Quartier gelegenen Grundstücke noch der Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, deren Gesamtfläche mehr als 30 Prozent der Gesamtgrundstücksfläche im Quartier beträgt;
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Quartiersgemeinschaft bzw. Aufgabenträger (muss zuverlässig sein) und Gemeinde zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Gesetz und zur Durchführung der in der Satzung enthaltenen quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen.
- Verfahren nach Antragstellung:
- Prüfung der Voraussetzungen und offensichtliche Beeinträchtigung öffentlicher Belange;
- Anfertigung des Entwurfs einer Quartierssatzung durch die Gemeinde, schriftliche Information der Eigentümer der im vorgesehenen Quartier gelegenen Grundstücke über die Absicht und Möglichkeit zur Einsicht von Satzungsentwurf und Maßnahmen- und Finanzierungskonzept und Widerspruchsmöglichkeit innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung;
- Gemeinde hat die Öffentlichkeit, Behörden und fachlich betroffene Träger öffentlicher Belange vor Beschluss der Satzung zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
- Inhalt der Quartierssatzung:
- Räumliche Abgrenzung des Quartiers;
- Quartiersbezogene Aufwertungsmaßnahmen;
- Durchführende(r) der Maßnahmen;
- Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahmen;
- Erhebung einer grundstücksbezogenen Abgabe auf Basis der Verfahrensvorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (maximal 15 Prozent des Einheitswertes des Grundstücks zum Zeitpunkt des Beschlusses der Satzung) zur Deckung der Kosten für Durchführung der quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen, für eine Finanzreserve und eine Kostenpauschale;
- Zeitraum für Erhebung der Abgabe (maximal 5 Jahre);
- Höhe der für die quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen erwarteten Kosten;
- Höhe der Finanzreserve zur Deckung einer nicht vorhersehbaren Steigerung der Kosten für die Durchführung der Aufwertungsmaßnahmen und von Einnahmeausfällen;
- Kostenpauschale zur Abdeckung der Verwaltungskosten der Gemeinde (maximal 3 Prozent der erwarteten Kosten für Durchführung der quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen);
- Verteilungsmaßstab (zulässig: Einheitswert, Grundstücksfläche, Grundstückslänge an der Erschließungsanlage; Verbindung der Verteilungsmaßstäbe möglich) und Verteilungsschlüssel (Verhältnis der Maßstäbe zueinander bei Kombination mehrerer Verteilungsmaßstäbe);
- Ausnahmen (Kann-Bestimmung):
- Keine wirtschaftliche Nutzbarkeit
- Nutzung ausschließlich für Zwecke des Gemeinbedarfs.
- Abgabepflichtige, Abgabenerhebung:
- Abgabepflichtige: Grundstückseigentümer(innen) und
- Erbbauberechtigte; mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner;
- Teileigentum: Beitragspflicht entsprechend dem Miteigentumsanteil;
- Festsetzung der Abgabe für gesamten Erhebungszeitraum;
- Fälligkeit der Abgabe in vierteljährlichen Raten;
- Abgabe (und sich darauf beziehende Zinsen und Auslagen) ruht auf Grundstück und Erbbaurecht als öffentliche Last;
- ganz oder teilweise Befreiung (Kann-Bestimmung):
- „unverhältnismäßig“ (Nutzung, Zuschnitt des Grundstücks)
- bei „unbilliger Härte“;
- Finanzbehörden übermitteln der Gemeinde die für die Erhebung erforderlichen Daten (Anwendung § 31 Abs. 1 Abgabenordnung).
- Mittelverwendung:
- Gemeinde stellt der Quartiersgemeinschaft/dem Aufgabenträger das Aufkommen aus der Abgabe (abzgl. der Kostenpauschale) in vierteljährlichen Zahlungen (abzgl. des der Gemeinde pro Quartal zustehenden Anteils der Kostenpauschale) zur Verfügung (ausschließlich für die in der Satzung bestimmten quartiersbezogenen Maßnahmen);
- nicht verwendete Mittel sind über die Gemeinde anteilig an die Abgabepflichtigen zurückzuzahlen.
- Überprüfung der Verwendung der Mittel durch die Kommune:
- Schriftlicher Nachweis der Mittelverwendung gegenüber der Gemeinde auf Verlangen, mindestens jährlich;
- Gemeinde prüft, ob Quartiersgemeinschaft/Aufgabenträger den Pflichten aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nachkommt;
- Gemeinde prüft ordnungs- und zweckgemäße Verwendung der Mittel auf Basis der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Führung eines durchschnittlichen Unternehmens;
- Gemeinde kann jederzeit einen mündlichen oder schriftlichen Bericht anfordern und Unterlagen der Quartiersgemeinschaft/des Aufgabenträgers einsehen; weitergehende Prüfung auch unter Einbeziehung einer sachverständigen Person ist auf Kosten der Quartiersgemeinschaft/des Aufgabenträgers möglich.
Das Niedersächsische Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz – NQG) ist am 28. April 2021 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen worden, am 7. Mai 2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. Nr. 18/2021, S. 237-239) veröffentlicht worden und am 8. Mai 2021 in Kraft getreten.Die IHK informiert über das Instrument BID und gibt beratende Hinweise bei konkreten Projekten. - Zielsetzung des Gesetzes: