Ein Anerkennungsverfahren kann jede Person beantragen, die im Ausland einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss erworben hat und beabsichtigt, in Deutschland eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Das Verfahren ist unabhängig von dem Aufenthaltsstatus und der Staatsangehörigkeit.
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Antragstellung
Das Anerkennungsverfahren beginnt mit einem Antrag. Um Ihren ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen zu lassen, muss der Anerkennungsstelle der IHK Hannover ein schriftlicher und unterschriebener Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung vorliegen.
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Beratung
Vor der Antragstellung bei der IHK Hannover oder auch nach Erhalt eines Bescheides über eine teilweise Gleichwertigkeit, empfehlen wir Ihnen, sich beraten zu lassen. Die IHK Hannover berät Inhaber*innen ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse im Rahmen des Netzwerkes „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ über die Möglichkeiten der Bewertung und Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikationen. Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der IHK ist für Ratsuchende aus allen Berufsgruppen offen und kostenfrei.
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Anpassungsqualifizierung
Wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt, können bestehende Unterschiede mit einer Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden.
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Finanzierungsmöglichkeiten
Das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig. Für die im Anerkennungsprozess anfallenden Kosten können verschiedene Förderungen beantragt werden.
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Qualifikationsanalyse bei fehlenden Unterlagen
Wenn Dokumente fehlen oder unvollständig sind, können berufliche Kompetenzen der Antragstellenden in sogenannten „Qualifikationsanalysen“ („Sonstige geeignete Verfahren“ nach § 14 BQFG) festgestellt werden.
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Informationsmaterial und Downloads
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Informationen in russischer Sprache
Процеcc признания возможен для вcех лиц, кто имеет гоcударcтвенный диплом об образовании, полученный за рубежом. Процедура не зависит от статуса проживания и гражданства.