Fachkräfte
Anpassungsqualifizierung
Wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt, können bestehende Unterschiede mit einer Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden.
Um die Qualifizierungslücken zu schließen, können praktische und/oder theoretische Maßnahmen durchgeführt werden. Diese können in einem Betrieb oder auch außerbetrieblich bei einem Bildungsträger oder in überbetrieblichen Lehrwerkstätten stattfinden.
Bei einer Anpassungsqualifizierung handelt es sich immer um eine individuelle, passgenaue Qualifizierung im Anschluss an ein Anerkennungsverfahren. Die Dauer und der Inhalt einer Anpassungsqualifizierung richten sich jeweils nach dem Qualifizierungsbedarf aus dem Anerkennungsverfahren und werden detailliert in der Anlage zum Bescheid (Empfehlung zur Anpassungsqualifizierung) beschrieben. Nach der Anpassungsqualifizierung kann in einem Folgeantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 944 KB) die volle Gleichwertigkeit erlangt werden.
Nachqualifizierung von Drittstaatlern
Für Fachkräfte aus Drittstaaten wurden mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland ausgebaut (§ 16d AufenthG, früher § 17a). Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ausländischer Berufsabschluss, der im Herkunftsland staatlich anerkannt ist
- IHK-Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit, in dem wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung festgestellt wurden
- hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, in der Regel auf Niveau A2
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 bei einer überwiegend betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme (Prüfung der Arbeitsbedingungen)
- gesicherter Lebensunterhalt
Unsere Qualifizierungsberatung unterstützt Sie im Anschluss an ein Verfahren bei der Suche nach einer passenden Anpassungsqualifizierung, sofern dies notwendig ist.
Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Anpassungsqualifizierung:
Alina Bondari, IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberaterin
Telefon: 0511 3107 559
E-Mail: alina.bondari@hannover.ihk.de
Alina Bondari, IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberaterin
Telefon: 0511 3107 559
E-Mail: alina.bondari@hannover.ihk.de
Lokale, regionale und überregionale Seminar- und Weiterbildungsangebote sowie Informationen zu den Bildungsanbietern finden Sie auch in der Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.
Download:
- IHK-Merkblatt „Anpassungsqualifizierungen in dualen Ausbildungsberufen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 219 KB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB)
- BQFG-Folgeantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 944 KB)
- IHK-Flyer „Anpassungsqualifizierung im Rahmen der Anerkennung ausländischer Abschlüsse“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 219 KB)
- Visagrafik „Auf einen Blick: Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1409 KB)
- IQ-Merkblatt „Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Qualifikationen (nach § 16d AufenthG)”
Stand: 17.11.2023