Fachkräfte

Qualifikationsanalyse bei fehlenden Unterlagen

Wenn Dokumente fehlen oder unvollständig sind, können berufliche Kompetenzen der Antragstellenden in sogenannten „Qualifikationsanalysen“ (sonstige geeignete Verfahren nach § 14 BQFG) festgestellt werden.
Die Qualifikationsanalyse ist keine umfassende Prüfung, sondern es kommt darauf an, festzustellen, ob Antragstellende in einem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren in bestimmten Tätigkeitsbereichen über ausreichende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Wie viel kostet eine Qualifikationsanalyse?
Die Höhe der Gebühr wird auf EUR 1.184,00 festgesetzt. Sie ergibt sich aus der aktuellen Gebührenordnung in Verbindung mit dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 227 KB) der IHK Hannover vom 05.12.2016 in der Fassung vom 16.02.2023, Buchstabe A, Ziffer 3, Punkt 3.2.2 „Beurteilung gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) bei Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren“.

Weitere Informationen:

Stand: 08.09.2023