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Nr. 1784

Sachverständige

Zu den Aufgaben der IHK gehört es, für bestimmte Sachgebiete Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Sachverständige müssen laut Gewerbeordnung (§ 36) eine besondere Sachkunde nachweisen. Sie zeichnen sich zudem durch Objektivität sowie Vertrauenswürdigkeit aus und unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft. Die IHK prüft entsprechende Vereidigungsanträge und benennt Sachverständige gegenüber Gerichten, Behörden und Institutionen sowie Unternehmen und Verbrauchern.

Aktuelles aus dem Sachverständigenwesen

Pressemeldung vom 01.07.2025
© IHK

Mit dem Nidderauer Jens Schilling gibt es seit dem 30. Juni einen Sachverständigen für Telekommunikationsnetze, insbesondere für aktive/passive Digitale Infrastruktur besonders Glasfaser.

Olaf Biel ist neuer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Olaf Biel vor IHK-Gebäude © IHK

Die Überprüfung von Geldspielgeräten – ein Sachgebiet, das bis vor Kurzem im gesamten Rhein-Main-Gebiet von nur einem Sachverständigen abgedeckt wurde. Mit der öffentlichen Bestellung im Dezember 2024 ist Olaf Biel nun als vereidigter Sachverständiger in genau diesem Bereich tätig und damit der zweite Experte in dieser Region.

März 2025
Titelbild März-Ausgabe 2025 © IHK Hanau

Was passiert nach der Gutachtenerstellung eines Sachverständigen für Rechtsstreitigkeiten? Wie verändert die Anwendung von Künstlicher Intelligenz die Arbeit eines Sachverständigen? Und wo bekomme ich Infos über das Sachverständigen-wesen? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Schwerpunktteil dieser Ausgabe.