Sachverständige
Zu den Aufgaben der IHK gehört es, für bestimmte Sachgebiete Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Sachverständige müssen laut Gewerbeordnung (§ 36) eine besondere Sachkunde nachweisen. Sie zeichnen sich zudem durch Objektivität sowie Vertrauenswürdigkeit aus und unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft. Die IHK prüft entsprechende Vereidigungsanträge und benennt Sachverständige gegenüber Gerichten, Behörden und Institutionen sowie Unternehmen und Verbrauchern.
Informationen für Sachverständige
Sachverständige finden
- Sachverständige finden (Nr. 427560)
- Schiedsgutachter - die IHK hilft bei der Auswahl (Nr. 6903814)
Sachverständiger werden
- Wie wird man Sachverständiger? (Nr. 6694448)
- Die Bestellungsvoraussetzungen (Nr. 430168)
- Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (Nr. 6636204)
- Aus- und Weiterbildung für Sachverständige (Nr. 6903776)
- Empfehlung zum Gutachtenaufbau (Nr. 6903750)
- Ergänzende Vorschriften für Schiffseichaufnehmer (Nr. 3121094)
- Sachverständigenordnung (SVO) (Nr. 427490)
Infos für Sachverständige
- Mit zehn Tipps zum richtigen Sachverstand (Nr. 6903728)
- Richtig werben mit dem Logo (Nr. 6903738)
- Musterimpressum und Musterbriefbogen (Nr. 4572652)
- Checkliste zur Absicherung des Haftungsrisikos des Sachverständigen (Nr. 430194)
- Digitale Signaturkarte (Nr. 5237012)
- Video: Sachverständige ... einfach erklärt (Nr. 6640068)
- Checkliste für den gerichtlichen Gutachtenauftrag (Nr. 712730)
Kontakt
RA Kathrin Schmidt (Syndikusrechtsanwältin)
Heike Schäfer
Yvonne Sommer
