Sachverständige
Zu den Aufgaben der IHK gehört es, für bestimmte Sachgebiete Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Sachverständige müssen laut Gewerbeordnung (§ 36) eine besondere Sachkunde nachweisen. Sie zeichnen sich zudem durch Objektivität sowie Vertrauenswürdigkeit aus und unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft. Die IHK prüft entsprechende Vereidigungsanträge und benennt Sachverständige gegenüber Gerichten, Behörden und Institutionen sowie Unternehmen und Verbrauchern.
Informationen für Sachverständige
Sachverständige finden
- Sachverständige finden (Nr. 427560)
Sachverständiger werden
- Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (Nr. 6636204)
- Die Bestellungsvoraussetzungen (Nr. 430168)
- Sachverständigenordnung (SVO) (Nr. 427490)
Informationen für Sachverständige
- Digitale Signaturkarte (Nr. 5237012)
- Checkliste für den gerichtlichen Gutachtenauftrag (Nr. 712730)
- Checkliste zur Absicherung des Haftungsrisikos des Sachverständigen (Nr. 430194)
- Musterimpressum und Musterbriefbogen (Nr. 4572652)
- Wissenswertes in 10 Tipps (Nr. 898864)
- Video: Sachverständige ... einfach erklärt (Nr. 6640068)
Kontakt

RA Kathrin Schmidt (Syndikusrechtsanwältin)
Heike Schäfer
Yvonne Sommer